Außen­ter­rasse am Scha­dow­platz Foto: LOKALBÜRO

 

Spä­tes­tens, wenn das Wet­ter im Laufe des Früh­lings bes­ser wird und sich die Sonne häu­fi­ger zeigt, wol­len die Men­schen Getränke und Spei­sen unterm freien Him­mel genie­ßen. Aus die­sem Grund haben schon einige Gas­tro­no­men die Geneh­mi­gung für Ter­ras­sen bean­tragt. Aber die Hoch­sai­son der Frei­luft-Gas­tro­no­mie steht noch bevor. Ab April/Mai und über den Som­mer wer­den nach Ein­schät­zung der Stadt rund 1.000 Ter­ras­sen im öffent­li­chen Raum geneh­migt sein, zum jet­zi­gen Zeit­punkt wur­den bereits 427 Geneh­mi­gun­gen erteilt. Dabei han­delt es sich bei die­sen zusätz­li­chen Tischen und Stüh­len im Freien nicht nur um “echte”, bewirt­schaf­tete Ter­ras­sen, son­dern auch um Steh­ti­sche oder Ver­gleich­ba­res vor dem Betrieb.

Die Haupt­sai­son dau­ert vom 1. März bis zum 31. Okto­ber. Doch auch dar­über hin­aus sind Erlaub­nisse für Ter­ras­sen mög­lich. Die Gas­tro­no­men kön­nen jeder­zeit auf gutes Wet­ter bei­spiels­weise im Februar oder Novem­ber reagie­ren und die Außen­flä­chen an ihren Betrieb auch in die­sem Zeit­raum nut­zen. Grund­lage dafür ist eine schrift­li­che Erlaub­nis des Ordnungsamtes.

Vom Steh­tisch bis zu groß­räu­mi­gen Außen­flä­chen, jede Vari­ante zur Nut­zung des öffent­li­chen Stra­ßen­rau­mes ist ver­tre­ten und muss geneh­migt wer­den. Dabei ist in der Alt­stadt wäh­rend der Haupt­sai­son nahezu jeder freie Qua­drat­me­ter bereits mit Ter­ras­sen belegt. Die größte Ter­rasse befin­det sich mit rund 1.000 Qua­drat­me­ter Flä­che am Unte­ren Rhein­werft. Die kleins­ten Ter­ras­sen umfas­sen nur etwa zwei Qua­drat­me­ter. Sie fin­den sich in der Regel bei Imbiss­be­trie­ben oder Bäcke­reien in den Stadtbezirken.
Der Rat der Stadt hat in sei­ner Sit­zung am 2. Februar beschlos­sen, die Gebüh­ren für die Son­der­nut­zung öffent­li­cher Stra­ßen für Ter­ras­sen für die Haupt­sai­son zu hal­bie­ren. Hin­ter­grund ist, dass nach den Jah­ren 2021 und 2022 auf­grund der Corona-Pan­de­mie keine Gebüh­ren erho­ben wur­den und sich die wirt­schaft­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen nur bedingt ver­bes­sert haben. Zwar haben sich die Umsätze wie­der erholt, doch auf­grund der zuletzt dras­tisch gestie­ge­nen Kos­ten für Ener­gie und Lebens­mit­tel erscheint es der Stadt nicht ange­mes­sen, in die­sem Jahr wie­der den vol­len Gebüh­ren­satz zu erhe­ben. Auch die soge­nann­ten “Park­platz­ter­ras­sen”, dür­fen wei­ter bean­tragt und somit auch betrie­ben wer­den. Für diese wird eben­falls ledig­lich der halbe Gebüh­ren­satz fällig.

Gas­tro­no­men, die eine Ter­rasse betrei­ben möch­ten, müs­sen für die Gebüh­ren­zone 1 (bei­spiels­weise Innen­stadt, Alt­stadt, Königs­al­lee, Kö-Bogen, Scha­dow­straße, Scha­dow­platz, Medi­en­ha­fen) pro Qua­drat­me­ter und Monat 4,58 Euro ent­rich­ten. In den ande­ren Stadt­ge­bie­ten, der Zone 2, sind es 3,90 Euro pro Quadratmeter.

Das Ord­nungs­amt weist dar­auf hin, dass es regel­mä­ßige Kon­trol­len gibt, ob die Wirte Erlaub­nisse haben und die zuläs­si­gen Maße der Ter­ras­sen ein­ge­hal­ten wer­den. Wirte, die Ter­ras­sen unge­neh­migt oder über das erlaubte Maß hin­aus betrei­ben, müs­sen nicht nur mit einer Nach­be­rech­nung der Gebühr, son­dern auch mit einem Buß­geld rechnen.

Anträge auf Erlaub­nis­er­tei­lung zur Nut­zung von Ter­ras­sen wer­den vom Ord­nungs­amt per E‑Mail an sondernutzung.ordnungsamt@duesseldorf.de, per Fax 0211–8929239 oder wäh­rend der Öff­nungs­zei­ten, Mon­tag bis Frei­tag, 8.00 bis 12.30 Uhr, im Hause Worrin­ger Straße 111, in der 1. Etage, Zim­mer 1.06, entgegengenommen.