Spätestens, wenn das Wetter im Laufe des Frühlings besser wird und sich die Sonne häufiger zeigt, wollen die Menschen Getränke und Speisen unterm freien Himmel genießen. Aus diesem Grund haben schon einige Gastronomen die Genehmigung für Terrassen beantragt. Aber die Hochsaison der Freiluft-Gastronomie steht noch bevor. Ab April/Mai und über den Sommer werden nach Einschätzung der Stadt rund 1.000 Terrassen im öffentlichen Raum genehmigt sein, zum jetzigen Zeitpunkt wurden bereits 427 Genehmigungen erteilt. Dabei handelt es sich bei diesen zusätzlichen Tischen und Stühlen im Freien nicht nur um “echte”, bewirtschaftete Terrassen, sondern auch um Stehtische oder Vergleichbares vor dem Betrieb.
Die Hauptsaison dauert vom 1. März bis zum 31. Oktober. Doch auch darüber hinaus sind Erlaubnisse für Terrassen möglich. Die Gastronomen können jederzeit auf gutes Wetter beispielsweise im Februar oder November reagieren und die Außenflächen an ihren Betrieb auch in diesem Zeitraum nutzen. Grundlage dafür ist eine schriftliche Erlaubnis des Ordnungsamtes.
Vom Stehtisch bis zu großräumigen Außenflächen, jede Variante zur Nutzung des öffentlichen Straßenraumes ist vertreten und muss genehmigt werden. Dabei ist in der Altstadt während der Hauptsaison nahezu jeder freie Quadratmeter bereits mit Terrassen belegt. Die größte Terrasse befindet sich mit rund 1.000 Quadratmeter Fläche am Unteren Rheinwerft. Die kleinsten Terrassen umfassen nur etwa zwei Quadratmeter. Sie finden sich in der Regel bei Imbissbetrieben oder Bäckereien in den Stadtbezirken.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 2. Februar beschlossen, die Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen für Terrassen für die Hauptsaison zu halbieren. Hintergrund ist, dass nach den Jahren 2021 und 2022 aufgrund der Corona-Pandemie keine Gebühren erhoben wurden und sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nur bedingt verbessert haben. Zwar haben sich die Umsätze wieder erholt, doch aufgrund der zuletzt drastisch gestiegenen Kosten für Energie und Lebensmittel erscheint es der Stadt nicht angemessen, in diesem Jahr wieder den vollen Gebührensatz zu erheben. Auch die sogenannten “Parkplatzterrassen”, dürfen weiter beantragt und somit auch betrieben werden. Für diese wird ebenfalls lediglich der halbe Gebührensatz fällig.
Gastronomen, die eine Terrasse betreiben möchten, müssen für die Gebührenzone 1 (beispielsweise Innenstadt, Altstadt, Königsallee, Kö-Bogen, Schadowstraße, Schadowplatz, Medienhafen) pro Quadratmeter und Monat 4,58 Euro entrichten. In den anderen Stadtgebieten, der Zone 2, sind es 3,90 Euro pro Quadratmeter.
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass es regelmäßige Kontrollen gibt, ob die Wirte Erlaubnisse haben und die zulässigen Maße der Terrassen eingehalten werden. Wirte, die Terrassen ungenehmigt oder über das erlaubte Maß hinaus betreiben, müssen nicht nur mit einer Nachberechnung der Gebühr, sondern auch mit einem Bußgeld rechnen.
Anträge auf Erlaubniserteilung zur Nutzung von Terrassen werden vom Ordnungsamt per E‑Mail an sondernutzung.ordnungsamt@duesseldorf.de, per Fax 0211–8929239 oder während der Öffnungszeiten, Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.30 Uhr, im Hause Worringer Straße 111, in der 1. Etage, Zimmer 1.06, entgegengenommen.