Geschmug­gelte Luxus­uhr. Foto: Zoll

 

Eine Arm­band­uhr im Wert von knapp 37.000 Euro fan­den Zöll­ner am Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen am 1. Mai bei einem 34-jäh­ri­gen Dort­mun­der. Der beschul­digte reiste über die Tür­kei aus Dubai ein und wollte den Zoll­be­reich durch den grü­nen Aus­gang für anmel­de­freie Waren ver­las­sen, als Zöll­ner ihn zur Rönt­gen­kon­trolle des Rei­se­ge­päcks baten.

Bereits auf den Rönt­gen­bil­dern war deut­lich eine Arm­band­uhr zu erken­nen. Auf Befra­gen gab der Beschul­digte an, die Uhr in Dubai gekauft zu haben und prä­sen­tierte auf sei­nem Mobil­te­le­fon eine Rech­nung über umge­rech­net knapp 37.000 Euro.

Da die Rei­se­frei­menge in Höhe von 430 Euro damit deut­lich über­schrit­ten war, lei­te­ten die Zöll­ner ein Straf­ver­fah­ren wegen ver­such­ter Steu­er­hin­ter­zie­hung gegen den Rei­sen­den ein. Die Uhr ist bis zum Abschluss des Ver­fah­rens sicher­ge­stellt. Sofern der Beschul­digte die hin­ter­zo­ge­nen Steu­ern und die zu erwar­tende Strafe zahlt, wird ihm die Uhr auch wie­der ausgehändigt.