Die Düsseldorfer Polizei informiert aus Anlass des Japantags zu den Besonderheiten im Zusammenhang mit der Einhaltung des Waffengesetzes und der Waffenverbotszone
An Wochenenden und vor Feiertagen gilt von 18 bis 8 Uhr für den Bereich der Altstadt und des Rheinufers ein Waffenverbot.
Heißt: Es ist verboten Waffen und Messer mit einer feststehenden oder verstellbaren Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern mitzuführen.
Der örtliche und zeitliche Geltungsbereich ist auf entsprechenden Schildern klar definiert.
Auch am Japantag gilt ab 18 Uhr für den Bereich der Altstadt und des Rheinufers (zwischen Apollo und Schlossturm) das Waffenverbot.
Darüber hinaus fallen bestimmte Deko‑, Kostüm- oder Anscheinswaffen unter das Waffengesetz und dürfen generell auf Veranstaltungen nicht mitgeführt werden. Die Düsseldorfer Polizei appelliert an alle Kostümierten sich im Vorfeld dies bewusst zu machen.
“Selbstverständlich geht die Düsseldorfer Polizei mit Augenmaß und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit vor. Es wäre trotzdem schade, wenn durch Verstöße gegen das Waffengesetz unnötige Einsatzsituationen entstehen und so die tolle Atmosphäre stören könnten”, betont der Einsatzleiter, Polizeidirektor Thorsten Fleiß, am Donnerstag vor dem “großen Wochenende” für die Landeshauptstadt.