Sym­bol­bild Flug­ha­fen Düs­sel­dorf Foto: LOKALBÜRO

 

Vom 12. bis 23. Juni 2023 fin­det die mili­tä­ri­sche Groß­übung „Air Defen­der 23“ im deut­schen Luft­raum statt. Nach den Pla­nun­gen von Bun­des­wehr und Deut­scher Flug­si­che­rung wird es an Werk­ta­gen im genann­ten Zeit­raum zu räum­lich und zeit­lich begrenz­ten Sper­run­gen inner­halb des deut­schen Luft­raums und dadurch zu Beein­träch­ti­gun­gen des zivi­len Luft­ver­kehrs kommen.

Der Düs­sel­dor­fer Air­port liegt zwar außer­halb der vor­ge­se­he­nen Übungs­räume, jedoch wer­den auch hier deut­li­che Aus­wir­kun­gen auf den Flug­be­trieb erwar­tet, ins­be­son­dere Ver­spä­tun­gen. Denn viele Flug­zeuge, die plan­mä­ßig Deutsch­land durch­que­ren wür­den, wer­den im Übungs­zeit­raum auf andere Luft­räume umge­lei­tet. Dadurch kön­nen sich Flug­zei­ten ver­län­gern, und es kann zu Ver­spä­tun­gen kom­men, die sich auch auf Düs­sel­dorf auswirken.

Der Flug­ha­fen Düs­sel­dorf ergreift gemein­sam mit den Flug­ge­sell­schaf­ten, der Deut­schen Flug­si­che­rung, dem Lan­des­ver­kehrs­mi­nis­te­rium und der Luft­auf­sicht sowie sei­nen Part­nern für die ope­ra­ti­ven Dienste Maß­nah­men, damit der Flug­be­trieb im Zeit­raum der Luft­übung so sta­bil und zuver­läs­sig wie mög­lich verläuft.

Die Nacht­flug­re­ge­lung in Düs­sel­dorf bleibt bestehen. Jedoch kön­nen Flug­ge­sell­schaf­ten Aus­nah­men bei der zustän­di­gen Luft­auf­sicht bean­tra­gen, wenn ver­spä­tete Lan­dun­gen durch die NATO-Übung bedingt sind. Lars Rede­ligx, Vor­sit­zen­der der Geschäfts­füh­rung der Flug­ha­fen Düs­sel­dorf GmbH: „Wir haben es mit einer sehr her­aus­for­dern­den Situa­tion direkt vor den Som­mer­fe­rien zu tun. Unser Ver­kehrs­mi­nis­ter hat daher per Erlass an die zustän­dige Luft­auf­sichts­be­hörde die Vor­aus­set­zung geschaf­fen, dass Flüge, die durch das NATO-Manö­ver ver­spä­tet sind, auch außer­halb unse­rer regu­lä­ren Betriebs­zei­ten statt­fin­den kön­nen. Dazu muss die Flug­ge­sell­schaft im Ein­zel­fall eine Aus­nahme von der Nacht­flug­be­schrän­kung bean­tra­gen. Wir begrü­ßen diese Lösung im Inter­esse unse­rer Flug­gäste und im Sinne sta­bi­ler Luft­ver­kehrs­pro­zesse am Flug­ha­fen Düs­sel­dorf. Natür­lich wol­len wir in enger Zusam­men­ar­beit mit der Flug­si­che­rung und den Air­lines die Aus­wir­kun­gen auch im Inter­esse der Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­ner so gering wie mög­lich halten.“

Um zu gewähr­leis­ten, dass auch in den spä­ten Abend- und Nacht­stun­den Starts und Lan­dun­gen mög­lich sind, stel­len der Air­port und alle an den Pas­sa­gier­pro­zes­sen betei­lig­ten Part­ner zusätz­li­che per­so­nelle Kapa­zi­tä­ten sicher. So wer­den bei­spiels­weise die Sicher­heits­kon­trol­len bis 23 Uhr besetzt sein, und für ver­spä­tete Nacht­lan­dun­gen sind ent­spre­chend die Flug­zeug- und Gepäck­ab­fer­ti­gungs­dienste in Bereit­schaft. Im Übungs­zeit­raum kön­nen außer­dem gemäß Bescheid vom Ver­kehrs­mi­nis­te­rium beide Start- und Lan­de­bah­nen fle­xi­bel genutzt wer­den, um zusätz­li­che Ver­spä­tun­gen zu verringern.

Eine genaue Vor­her­sage über das kon­krete Aus­maß der Aus­wir­kun­gen kann der­zeit nicht getrof­fen werden.

Der Flug­ha­fen emp­fiehlt Rei­sen­den, die im Zeit­raum der NATO-Übung ab Düs­sel­dorf flie­gen, sich bei ihrer Air­line oder ihrem Rei­se­ver­an­stal­ter über den Sta­tus ihres Flu­ges zu erkun­di­gen. In der Regel infor­mie­ren die Flug­ge­sell­schaf­ten ihre Pas­sa­giere zeit­nah und direkt, wenn der Flug nicht wie geplant statt­fin­det. Daher soll­ten Pas­sa­giere sicher­stel­len, dass sie bei der Buchung ihre Kon­takt­da­ten rich­tig und voll­stän­dig ange­ge­ben haben, insb. Mobil­num­mer und Mailadresse.