Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am Donnerstag, 15. Juni, die Erhebung einer Beherbergungssteuer beschlossen.
Danach muss ab 1. Januar 2024 jeder Beherbergungsbetrieb — dazu zählen unter anderem Hotels, Gasthöfe, Privatzimmer oder ‑wohnungen, Campingplätze, Schiffe oder ähnliche Einrichtungen — eine Steuer von 3 Euro pro Übernachtung je Beherbergungsgast erheben und entrichten. Eine Unterscheidung, ob aus touristischen oder beruflichen Gründen in Düsseldorf übernachtet wird, wird nicht vorgenommen.
Die Stadt wird ein einfach ausfüllbares Formular für alle Beherbergungsbetriebe entwickeln, das den neuesten digitalen Standards entsprechen wird. Zusätzlich werden auch herkömmliche — händisch ausfüllbare — Formulare angeboten.
Von der Besteuerung ausgenommen sind Übernachtungen, die im Grundbedarf des Wohnens enthalten sind, beziehungsweise Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Klassenfahrten und Ähnliches.
Die Beherbergungssteuer wird bei einer ununterbrochenen Beherbergungsdauer im selben Beherbergungsbetrieb längstens für 21 Tage erhoben.
Die Einnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der vielfältigen Angebote in der Landeshauptstadt Düsseldorf.