Der Düsseldorfer Flughafen hat gestern den Entwurf für einen Antrag auf Änderung des laufenden Planfeststellungsverfahrens (PFV) zur Kapazitätserweiterung mit Bitte um Prüfung sowie einer verfahrensrechtlich vorgesehenen Antragsberatung beim zuständigen Landesverkehrsministerium eingereicht. Anfang Mai hatten Aufsichtsrat und Gesellschafter des Flughafens diesem Vorgehen zugestimmt.
Der Düsseldorfer Airport trägt mit seinem Änderungsentwurf den seit 2015 und durch Corona stark veränderten Rahmenbedingungen für den Luftverkehr Rechnung. Der Entwurf setzt auf smartes Wachstum innerhalb der bestehenden Kapazitätsgrenzen.
Der ursprüngliche Antrag auf Planfeststellung aus dem Jahr 2015 beinhaltete den Wegfall der Kapazitätsobergrenze für Starts und Landungen. Der jetzt vorliegende Entwurf des Änderungsantrags sieht vor, dass die bereits heute gültige limitierte Gesamtkapazität von 131.000 Bewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten bestehen bleiben soll. Das bedeutet eine verlässliche Kapazitätsobergrenze für die Anwohner.
Innerhalb dieser bereits heute genehmigten Kapazität möchte der Flughafen zukünftig flexibel wachsen können. Möglich würde dies durch eine Verschiebung von Bewegungskontingenten zugunsten des Linien- und Charterverkehrs. Der Flughafen könnte auf diesem Weg die Auslastung innerhalb der bestehenden Kapazität bedarfsgerecht optimieren und würde in Summe keine zusätzlichen Starts und Landungen benötigen.
Alle weiteren Elemente des ursprünglichen Antrags auf Planfeststellung bleiben vom dem jetzt vorliegenden Entwurf des Änderungsantrags unberührt.
Mit seinem Ansatz des smarten Wachstums, der neben der Beibehaltung der Kapazitätsobergrenze noch den Einsatz größerer sowie moderner und emissionsarmer Maschinen durch die Airlines umfasst, bringt der Airport drei zentrale Punkte in Einklang. Das sind zum einen die Zukunftsperspektive für das Unternehmen sowie für die am Flughafen beschäftigten Menschen und die Region Rhein-Ruhr. Zum anderen sind es die stabilen operativen Rahmenbedingungen für die Fluggesellschaften am Standort und nicht zuletzt auch die Interessen der Anwohner beziehungsweise der Schutz der Umwelt.
Im Anschluss an die jetzt folgende, verfahrensrechtlich vorgesehene Antragsberatung wird die Planfeststellungsbehörde dann die weiteren Verfahrensschritte festlegen sowie Art und Umfang weiterer einzureichender Unterlagen bestimmen. Auf dieser Grundlage wird der Airport der Planfeststellungsbehörde den konkreten Änderungsantrag samt weiterer Unterlagen vorlegen.