Schreck­schuss­waffe Foto: Bundespolizei

 

Ein Rei­sen­der (43) wurde am Sams­tag­mor­gen (24. Juni), um 07.00 Uhr durch Beamte der Bun­des­po­li­zei im Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof kon­trol­liert. Die­ser führte nebst einer gela­de­nen Schreck­schuss­waffe, Dro­gen sowie einen Not­ham­mer mit sich. Ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wurde eingeleitet.

Die ein­ge­setzte Streife der Bun­des­po­li­zei kon­trol­lierte den 43- jäh­ri­gen Deut­schen im Per­so­nen­tun­nel des Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­ho­fes. Hier­bei gab der Mann an, eine Schreck­schuss­waffe mit sich zu füh­ren. Bei der anschlie­ßen­den Durch­su­chung konn­ten die Uni­for­mier­ten die zuvor genannte Schreck­schuss­waffe mit­samt Muni­tion, eine kleine Dose mit Amphet­ami­nen als auch einen Not­ham­mer auf­fin­den und sicherstellen.

Gegen den 43-Jäh­ri­gen wurde ein Straf­ver­fah­ren wegen des Ver­sto­ßes gegen das Waf­fen- und Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz eingeleitet.