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Ver­kehrs­kon­zept soll Ein­schrän­kun­gen für Auto­ver­kehr und Bewoh­ner der umlie­gen­den Wohn­ge­biete geringhalten

Die dies­jäh­rige Rhein­kir­mes wird am Frei­tag, 14. Juli, eröff­net. Sie fin­det im die­sem Jahr bis Sonn­tag, 23. Juli, statt. Durch ein wei­ter opti­mier­tes Ver­kehrs­kon­zept sol­len die Ein­schrän­kun­gen für den Auto­ver­kehr und die Anwoh­nerin­nern und Anwoh­ner der umlie­gen­den Wohn­ge­biete mög­lichst gering­ge­hal­ten wer­den. Die Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner erhal­ten durch das Sperr­kon­zept die Mög­lich­keit, ihre Wohn­ge­biete wei­ter­hin zu erreichen.

Die Gebiete sind wäh­rend der Kir­mes­zeit über acht Zufahr­ten erreichbar:

  • Nie­der­kas­se­ler Kirchweg/Lütticher Straße
  • Nie­der­kas­se­ler Straße/An der Apfelweide
  • San-Remo-Stra­ße/­Kai­ser-Fried­rich-Ring
  • Ober­kas­se­ler Straße/Düsseldorfer Straße
  • Dominikanerstraße/Luegallee
  • Teutonenstraße/Luegallee
  • Hectorstraße/Düsseldorfer Straße
  • Quirinstraße/Arnulfstraße

Zu fol­gen­den Zei­ten wer­den die Ein­fahrt­mög­lich­kei­ten durch einen beauf­trag­ten Sicher­heits­dienst kontrolliert:

  • Frei­tag, 14. Juli, 14 bis 2 Uhr
  • Sams­tag, 15. Juli, 13 bis 2 Uhr
  • Sonn­tag, 16. Juli, 11 bis 0 Uhr
  • Mon­tag, 17. Juli, 14 bis 0 Uhr
  • Diens­tag, 18. Juli, 14 bis 0 Uhr
  • Mitt­woch, 19. Juli, 14 bis 0 Uhr
  • Don­ners­tag. 20. Juli, 14 bis 0 Uhr
  • Frei­tag, 21. Juli, 13 bis 0 Uhr
  • Sams­tag, 22. Juli, 13 bis 2 Uhr
  • Sonn­tag, 23. Juli, 11 bis 0 Uhr.

Die Durch­fahrt ist dann nur mit Durch­fahrt­be­rech­ti­gung oder Anwoh­ner­park­aus­weis mög­lich. Der Kai­ser-Wil­helm-Ring ist wäh­rend der Kir­mes wie schon in den Vor­jah­ren für den Indi­vi­du­al­ver­kehr gesperrt. Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner des Kai­ser-Wil­helm-Rings kön­nen die Straße über den Sperr­punkt Kai­ser-Wil­helm-Rin­g/­Düs­sel­dor­fer Straße aus Fahrt­rich­tung Rhein­knie­brü­cke anfahren.

Anwoh­ner-Durch­fahrt­be­rech­ti­gung
Mit Wohn­sitz im Gebiet der Sper­run­gen gemel­dete Kraft­fahr­zeug­hal­te­rin­nen und ‑hal­ter, deren Fahr­zeug (auch mit aus­wär­ti­gem Kenn­zei­chen) auf die­sen Wohn­ort zuge­las­sen ist, erhal­ten eine Anwoh­ner-Durch­fahrt­be­rech­ti­gung zuge­schickt. Kraft­fahr­zeug­hal­te­rin­nen und ‑hal­ter, die im gesperr­ten Gebiet gemel­det sind und bereits einen Bewoh­ner­park­aus­weis besit­zen, kön­nen die­sen als Durch­fahrt­be­rech­ti­gung nut­zen. Eine pos­ta­li­sche Ver­sen­dung der Durch­fahrts­be­rech­ti­gun­gen inklu­sive Infor­ma­ti­ons­flyer wird spä­tes­tens ab Mon­tag, 3. Juli, erfolgen.

Firmen‑, Mit­ar­bei­ter- und Kundenfahrzeuge
Im gesperr­ten Bereich ansäs­sige Betriebe, deren Fahr­zeuge nicht auf den Fir­men­sitz zuge­las­sen sind, erhal­ten nach Vor­lage eines schrift­li­chen Antra­ges auf Fir­men­brief­bo­gen für jedes ange­ge­bene Fahr­zeug einen Durch­fahrt­be­rech­ti­gungs­schein. Sons­tige Betriebe mit Kun­den­ver­kehr erhal­ten auf Antrag für die Geschäfts­zei­ten Durch­fahrt­be­rech­ti­gun­gen. Geschäfts­in­ha­be­rin­nen und ‑inha­ber kön­nen die mit Fir­men­stem­pel ver­se­he­nen Berech­ti­gun­gen an Kun­den aus­lei­hen. Betriebe, die Mit­ar­bei­tende mit häu­fi­gem Außen­dienst beschäf­ti­gen, kön­nen einen Antrag auf Fir­men­brief­bo­gen stel­len, in dem die Kraft­fahr­zeug­kenn­zei­chen der Mit­ar­bei­ten­den auf­ge­führt sind. Darin soll bestä­tigt wer­den, dass diese Mit­ar­bei­ten­den häu­fig Außen­dienst­tä­tig­kei­ten wahrnehmen.

Die Aus­gabe der Durch­fahrt­be­rech­ti­gungs­scheine für Anlie­ge­rin­nen und Anlie­ger erfolgt aus­schließ­lich in der Bezirks­ver­wal­tungs­stelle 4 (Pari­ser Straße 41, im Gebäude Hal­len­bad Rhein­blick 741, 2. Ober­ge­schoss, Tele­fon 0211–8993010, 0211–8993012 oder 0211–8993058). Per E‑Mail ist die Bezirks­ver­wal­tungs­stelle erreich­bar unter Bezirksverwaltungsstelle.04@duesseldorf.de.

Die Öff­nungs­zei­ten der BV4 lauten:
Mon­tag, 10. Juli, bis Don­ners­tag, 13. Juli, jeweils von 8.30 bis 15 Uhr
Frei­tag, 14. Juli, von 8.30 bis 12 Uhr

Schrift­li­chen Anträ­gen auf Ertei­lung einer Durch­fahrt­be­rech­ti­gung muss ein aus­rei­chend fran­kier­ter und adres­sier­ter Rück­um­schlag bei­gefügt wer­den. In der Poli­zei­wa­che auf der Lue­g­al­lee 65 und im Bür­ger­büro wer­den keine Durch­fahrt­be­rech­ti­gun­gen ausgegeben.