Gute Nach­richt für Rad­fah­rende: Der Rad­fahr­strei­fen auf der Lue­g­al­lee bleibt wäh­rend der gesam­ten Dauer der Rhein­kir­mes bestehen,©Landeshauptstadt Düs­sel­dorf, David Young

 

Mit Vor­freude auf die bevor­ste­hende Kir­mes kün­digt die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf das Ver­kehrs­kon­zept für die Test­phase auf der Lue­g­al­lee wäh­rend der Rhein­kir­mes an. Die­ses stellt das Ergeb­nis der Koope­ra­tion von Poli­zei, Ord­nungs­amt und dem Amt für Ver­kehrs­ma­nage­ment dar. Das gemein­same Ziel lau­tet, einen rei­bungs­lo­sen Ablauf wäh­rend der gesam­ten Kir­mes­zeit zu gewähr­leis­ten. Die gute Nach­richt für Rad­fah­rende: Der Rad­fahr­strei­fen auf der Lue­g­al­lee bleibt wäh­rend der gesam­ten Dauer der Rhein­kir­mes bestehen. Der Auto­ver­kehr auf der Lue­g­al­lee wird, wie auch in den Vor­jah­ren, nach Abstim­mung mit Poli­zei und Ver­kehrs­wacht, ein­spu­rig geführt.

Dass die lau­fende Test­phase über den zehn­tä­gi­gen Kir­mes­zeit­raum hin­aus fort­ge­führt wird, ermög­licht allen Rad­fah­ren­den eine beson­ders kom­for­ta­ble Anreise. Die neue Dau­er­zähl­stelle auf der Lue­g­al­lee regis­triert aktu­ell bereits rund 3.000 Rad­fah­rende täg­lich. Auch wäh­rend der Kir­mes wird mit einem hohen Rad­ver­kehrs­auf­kom­men gerech­net. Dem­entspre­chend wer­den zusätz­li­che Fahr­rad­ab­stell­mög­lich­kei­ten am Kir­mes­ge­lände ein­ge­rich­tet. Dar­über hin­aus wer­den rund um das Kir­mes­ge­lände sie­ben tem­po­räre Sha­ring­sta­tio­nen für das kon­trol­lierte Abstel­len von E‑Scootern und E‑Leihrädern ein­ge­rich­tet. Das Abstel­len von E‑Scootern und E‑Leihrädern außer­halb die­ser defi­nier­ten Sta­tio­nen wird digi­tal unterbunden.

Der Auto­ver­kehr auf der Lue­g­al­lee wird, wie auch in den Vor­jah­ren, ein­spu­rig geführt. Eine etwa­ige Auf­he­bung der Rad­fahr­stei­fen würde zu kei­ner Erhö­hung der Leis­tungs­fä­hig­keit der Straße für den moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehr füh­ren. Zwar steht bei zwei Fahr­strei­fen ent­spre­chend mehr Stau­raum zur Ver­fü­gung, jedoch nimmt der Abfluss des Ver­kehrs deut­lich mehr Zeit in Anspruch, als wenn durch­ge­hend nur ein Fahr­strei­fen genutzt wird. Auch für den Fall von Rück­stau­un­gen auf der Lue­g­al­lee wird die Stau­dichte gemäß Ein­schät­zung des Amtes für Ver­kehrs­ma­nage­ment auf dem Stra­ßen­ab­schnitt gleichbleiben.

Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf betont die Bedeu­tung alter­na­ti­ver Ver­kehrs­mit­tel für die Anreise zur Kir­mes und emp­fiehlt beson­ders, das Fahr­rad oder Busse und Bah­nen für die An- und Abreise zu nut­zen. Für die­je­ni­gen, die den­noch mit dem Auto anrei­sen möch­ten, wer­den am Stadt­rand gut aus­ge­schil­derte Park & Ride-Park­plätze bereit­ge­stellt. Zusätz­li­che kos­ten­lose Kapa­zi­tä­ten fin­den sich am 14., 15. und 16. Juli sowie am 21., 22. und 23. Juli auf dem Voda­fone-Park­platz, dem Mes­se­park­platz P2 und im Park­haus der Pro­vin­zial in Wersten.

Wäh­rend der ers­ten drei Tage der Kir­mes, Frei­tag, 14. Juli, bis Sonn­tag, 16. Juli, wird die ver­kehr­li­che Situa­tion eng­ma­schig von allen Betei­lig­ten beob­ach­tet. Zu Beginn der dar­auf­fol­gen­den Woche wird eine umfas­sende Bewer­tung der Situa­tion erfol­gen, in der das erste Kir­mes­wo­chen­ende ver­kehr­lich eva­lu­iert wird. Falls not­wen­dig, wer­den dann wei­ter­ge­hende Vor­keh­run­gen diskutiert.

Eine Auf­he­bung des Rad­fahr­strei­fens wird nur dann in Betracht gezo­gen, wenn sich die Stau­länge so stark erhöht, dass es auch an ande­ren Kno­ten­punk­ten zu Über­las­tun­gen und Beein­träch­ti­gun­gen des Gesamt­ver­kehrs kommt. In die­sem Fall kann die Poli­zei kurz­fris­tig ein­grei­fen und den Ver­kehrs­fluss gege­be­nen­falls über den Rad­fahr­strei­fen abwickeln.

Das umfas­sende Ver­kehrs­kon­zept bie­tet eine Viel­zahl von Vor­tei­len für alle Ver­kehrs­teil­neh­men­den. Dazu gehören:

  • Eine gute Erreich­bar­keit der Kir­mes mit dem Fahr­rad ist gege­ben, da der Rad­fahr­strei­fen bei­be­hal­ten wird.
  • Der Kon­flikt zwi­schen Rad­fah­ren­den und zu Fuß Gehen­den wird eben­falls wäh­rend der Kir­mes­zeit ent­schärft, da durch die Rad­fahr­strei­fen eine klare Tren­nung der Ver­kehrs­teil­neh­men­den erfolgt.
  • Ein mög­li­cher Ret­tungs­weg für Ein­satz­fahr­zeuge aller Art ist gege­ben, was ein ver­ein­fach­tes Errei­chen der Kir­mes ermög­licht. Durch den Rad­fahr­strei­fen wird das Par­ken in zwei­ter Reihe von vorn­her­ein verhindert.
  • Ein bes­se­rer Ver­kehrs­fluss für den moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehr ist seit Ein­rich­tung der Rad­fahr­strei­fen gegeben.

Mit die­sem umfas­sen­den Ver­kehrs­kon­zept sol­len die unter­schied­li­chen Bedürf­nisse und Anfor­de­run­gen wäh­rend der Kir­mes­zeit berück­sich­tigt wer­den, um einen mög­lichst rei­bungs­lo­sen Ablauf zu ermöglichen.