Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler mit einem neuen Schild, das ein­dring­lich auf die Lebens­ge­fahr hin­weist, die beim Baden im Rhein droht,©Landeshauptstadt Düsseldorf/Michael Gstettenbauer

 

Weil die Strö­mun­gen des Rheins immer wie­der leicht­fer­tig unter­schätzt wer­den, stellt die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf ab dem heu­ti­gen Frei­tag, 30. Juni, 70 neue Warn­schil­der auf. Die Schil­der wei­sen noch­mals ein­dring­lich auf die Lebens­ge­fahr hin, die beim Baden in der “Bun­des­was­ser­straße” Rhein droht. Zudem sind Orts­hin­weise ver­zeich­net, um bei einem Not­ruf den kon­kre­ten Stand­ort bes­ser mit­tei­len zu kön­nen. Die ers­ten Schil­der sind bereits an mar­kan­ten Stel­len instal­liert worden.

“Bei hohen Tem­pe­ra­tu­ren lockt das kühle Was­ser des Rheins, aber seine tücki­schen Unter­strö­mun­gen dür­fen unter kei­nen Umstän­den unter­schätzt wer­den”, sagt Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler. “Auch Men­schen, die gut schwim­men kön­nen, gehen oft unbe­dacht ins Was­ser und wer­den dann von der Strö­mung oder der Sog­wir­kung vor­bei­fah­ren­der Schiffe über­rascht. Mit den neuen Hin­weis­schil­dern appel­lie­ren wir noch­mal, nicht im Rhein zu schwim­men und das eigene Leben und das der Ret­tungs­kräfte nicht in Gefahr zu bringen.”

In die­sem Jahr gab es bis­her bereits 13 Alar­mie­run­gen zu Per­so­nen im Rhein. Dabei konn­ten fünf Men­schen geret­tet und ins Kran­ken­haus trans­por­tiert wer­den; für drei Per­so­nen kam jede Hilfe zu spät.

Die Schil­der war­nen mit Pik­to­gram­men und kur­zen Hin­wei­sen auf Deutsch, Eng­lisch, Tür­kisch, Ara­bisch und Ukrai­nisch vor der Lebens­ge­fahr, die beim Schwim­men im Rhein droht. Zudem wer­den Ver­hal­tens­hin­weise gege­ben, die für alle Besu­che­rin­nen und Besu­cher des Rhein­ufers einen ange­neh­men Auf­ent­halt vor Ort ermög­li­chen. Dazu gehört das Ent­sor­gen von Müll oder den Ver­zicht auf ein offe­nes Feuer. Neben den War­nun­gen und Ver­hal­tens­hin­wei­sen sind auch die Infor­ma­tion der Not­ruf­num­mer und die Stand­ort-Num­mer ange­ge­ben. Sollte ein Not­ruf not­wen­dig sein, kann diese immer mit­ge­teilt wer­den. So wird den Ein­satz­kräf­ten die prä­zise Ziel­fahrt ermög­licht, sodass sie schnel­ler vor Ort zu sein können.

Im Rhein ist das Schwim­men nach der Ver­ord­nung über das Baden in der Bun­des­was­ser­straße Rhein in bestimm­ten Zonen gene­rell ver­bo­ten. So gilt 100 Meter ober­halb und unter­halb von Rhein­hä­fen Bade­ver­bot. An Brü­cken, Schiffs- und Fähr­lan­de­stel­len, Schleu­sen, Vor­hä­fen, Umschlag­stel­len und Werf­ten darf eben­falls nicht geschwom­men werden.

Aber auch dort, wo das Schwim­men nicht aus­drück­lich ver­bo­ten ist, kann es lebens­ge­fähr­lich sein. Bei­spiels­weise an soge­nann­ten Krib­ben — ins Was­ser ragende Kies­flä­chen — bil­den sich oft tücki­sche Stru­del und Strö­mun­gen. Eine beson­ders starke Strö­mung herrscht auch in der Fahr­rinne. Wenn ein Schiff vor­bei­fährt, zieht dies das Was­ser an. Dadurch wer­den vor allem Kin­dern in das Was­ser her­ein­ge­zo­gen. Trü­ge­risch dabei ist, dass die Schiffe meist schon viele hun­dert Meter wei­ter­ge­fah­ren sind, bis der Sog oder die anschlie­ßen­den Wel­len am Ufer ankom­men. Gerade der Ein­druck des nied­ri­ge­ren Was­ser­stan­des ver­lockt Kin­der, in den Fluss zu waten.