Sym­bol­bild Bun­des­po­li­zei am Haupt­bahn­hof im Ein­satz Foto: LOKALBÜRO

 

Eine 15-Jäh­rige Jugend­li­che ent­wen­dete in der Nacht von Diens­tag auf Mitt­woch (11./ 12. Juli), um 01.30 Uhr zwei Geträn­ke­do­sen aus einem Lebens­mit­tel­ge­schäft im Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof. Anschlie­ßend ver­letzte sie sich selbst mit einer Rasier­klinge. Bun­des­po­li­zis­ten führ­ten Erste Hilfe Maß­nah­men durch und ver­brach­ten das Mäd­chen auf das Bundespolizeirevier.

Ein Mit­ar­bei­ter eines Lebens­mit­tel­ge­schäfts infor­mierte Beamte der Bun­des­po­li­zei, dass ein jun­ges Mäd­chen einen Laden­dieb­stahl began­gen habe. Mit­ar­bei­ter hiel­ten die Tat­ver­däch­tige bis zum Ein­tref­fen der Bun­des­po­li­zis­ten fest. Vor Ort tra­fen die Uni­for­mier­ten auf die 15- Jäh­rige sowie das Stehl­gut. Wäh­rend der Per­so­na­li­en­über­prü­fung holte das Mäd­chen unge­se­hen eine Rasier­klinge her­vor und schnitt sich die Unter­arme auf. Die ein­ge­setz­ten Bun­des­po­li­zis­ten leis­te­ten sofort Erste Hilfe, for­der­ten einen Ret­tungs­wa­gen an und ver­brach­ten sie zum Bun­des­po­li­zei­re­vier am Hauptbahnhof.

Die 15-Jäh­rige wurde mit­tels des ange­for­der­ten Kran­ken­wa­gens in ein nahe­ge­le­ge­nes Kran­ken­haus über­führt und nach Rück­spra­che mit den Erzie­hungs­be­rech­tig­ten in eine psych­ia­tri­sche Ein­rich­tung verbracht.

Gegen die Tat­ver­däch­tige wurde ein Straf­ver­fah­ren wegen des Dieb­stahls eingeleitet.