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Der feh­ler­hafte Umgang mit Lebens­mit­teln kann für die Gesund­heit des Men­schen gefähr­lich wer­den, wenn er zu Lebens­mit­tel­in­fek­tio­nen oder Lebens­mit­tel­ver­gif­tun­gen führt. Denn Lebens­mit­tel kön­nen Krank­heits­er­re­ger über­tra­gen, die vor allem Durch­fall und Erbre­chen her­vor­ru­fen. Um sol­che Feh­ler zu ver­mei­den, weist das Insti­tut für Ver­brau­cher­schutz und Vete­ri­när­we­sen auf wich­tige Hygie­ne­re­geln für pri­vate Haus­halte hin.

Bereits beim Ein­kauf gibt es eini­ges zu beach­ten. So soll­ten nur ein­wand­freie Lebens­mit­tel und bei fri­schen Waren nur Men­gen ein­ge­kauft wer­den, die auch unmit­tel­bar ver­braucht wer­den, um unnö­tige Lebens­mit­tel­ab­fälle zu ver­mei­den. Ver­brau­cher soll­ten dar­auf ach­ten, dass die Ver­pa­ckung nicht beschä­digt ist. Kon­ser­ven, die defekt oder zer­beult sind oder deren Deckel sich wölbt, soll­ten sie nicht kaufen.

Oft ist einem Lebens­mit­tel nicht anzu­mer­ken, ob es mit krank­ma­chen­den Kei­men belas­tet ist. Schäd­li­che Mikro­or­ga­nis­men kön­nen dann unbe­merkt auf andere Lebens­mit­tel, die damit in Berüh­rung kom­men, oder auch indi­rekt über Hände, Arbeits­flä­chen und Küchen­uten­si­lien über­tra­gen werden.

Die Ein­hal­tung der Kühl­kette ist eine der wich­tigs­ten Hygie­ne­vor­keh­run­gen, denn bei zu hohen Tem­pe­ra­tu­ren ver­meh­ren sich Mikro­or­ga­nis­men, die zu gesund­heit­li­chen Pro­ble­men füh­ren kön­nen. Die Ver­meh­rung der meis­ten Bak­te­rien kann durch ste­tige Küh­lung ver­lang­samt oder gestoppt wer­den. Beson­ders leicht ver­derb­li­che Lebens­mit­tel wie Fleisch, dar­un­ter beson­ders Hack­fleisch, Fisch sowie Krus­ten­tiere oder Milch­pro­dukte müs­sen daher stets gut gekühlt trans­por­tiert und auf­be­wahrt wer­den. Tief­ge­fro­rene Lebens­mit­tel soll­ten in einer Kühl­ta­sche nach Hause trans­por­tiert wer­den, ohne dass die Kühl­kette unter­bro­chen wird. Zudem soll­ten leicht ver­derb­li­che und kühl­pflich­tige Lebens­mit­tel nur für den Bedarf von ein bis zwei Tagen ein­ge­kauft wer­den. Das garan­tiert kurze Lage­rungs­zei­ten und grö­ßere Fri­sche. Nach dem Ein­kauf gehö­ren die Lebens­mit­tel sofort in den Kühl­schrank bezie­hungs­weise tief­ge­fro­rene Ware in den Gefrier­schrank. Auch im Kühl­schrank wer­den Lebens­mit­tel am bes­ten in geschlos­se­nen Behäl­tern oder abge­deckt gelagert.

Gefro­rene Lebens­mit­tel soll­ten im Kühl­schrank auf­tauen und erst kurz vor dem Ver­zehr oder der Ver­ar­bei­tung aus dem Kühl­schrank genom­men wer­den. Denn Sal­mo­nel­len bei­spiels­weise über­le­ben auch auf tief­ge­fro­re­ner Ware und kön­nen sich nach dem Auf­tauen auf unge­kühl­ten Lebens­mit­teln ver­meh­ren. Ein­mal auf­ge­tau­tes Fleisch darf nicht wie­der ein­ge­fro­ren wer­den, es sei denn, es wurde vor­her abge­kocht. Reste gegar­ter Spei­sen soll­ten im Kühl­schrank abküh­len und inner­halb von zwei bis drei Tagen ver­braucht wer­den. Auch warme Lebens­mit­tel kön­nen direkt in den Kühl­schrank gestellt werden.

Dar­über hin­aus raten Exper­ten dazu, regel­mä­ßig die Tem­pe­ra­tur des Kühl­schran­kes zu kon­trol­lie­ren. Sie sollte zwi­schen plus ein Grad Cel­sius und maxi­mal plus sie­ben Grad Cel­sius lie­gen. Im Gefrier­schrank ist eine sach­ge­rechte Lage­rung nur bei minus 18 Grad Cel­sius und dar­un­ter gewährleistet.

Um eine Ver­un­rei­ni­gung von Spei­sen bei der Zube­rei­tung zu ver­mei­den, soll­ten die Ver­brau­cher auf per­sön­li­che Hygiene wie sau­bere Klei­dung sowie frisch gewa­schene Hände und gerei­nigte Fin­ger­nä­gel ach­ten. Hände soll­ten vor der Zube­rei­tung von Mahl­zei­ten und öfter zwi­schen den Arbeits­gän­gen gewa­schen wer­den. Rohe Pro­dukte soll­ten ver­ar­bei­tet wer­den, ohne dass sie in Kon­takt mit ande­ren Lebens­mit­teln kom­men. Tau­was­ser von Fleisch und Geflü­gel sollte sofort ent­sorgt und die Arbeits­flä­chen und die Gegen­stände, die damit in Kon­takt waren, gründ­lich gerei­nigt werden.

Die meis­ten Keime kön­nen durch Erhit­zen auf 70 bis 100 Grad Cel­sius abge­tö­tet wer­den. Im Zwei­fels­fall sollte bei Fleisch und Geflü­gel die Tem­pe­ra­tur mit einem Fleisch­ther­mo­me­ter über­prüft werden.

Ver­dor­bene und unge­nieß­bare Lebens­mit­tel ver­än­dern sich häu­fig in Aus­se­hen, Kon­sis­tenz, Geruch oder Geschmack. Dazu gehört die Bil­dung von Schim­mel, sauer gewor­dene Milch, ran­zige Lebens­mit­tel sowie Pro­dukte mit Gefrier­brand oder Fäul­nis. Sol­che Pro­dukte sind kom­plett zu ent­sor­gen. Vor allem bei Fleisch und Fisch soll­ten Ver­brau­cher auf Aus­se­hen und Geruch achten.

Bei ver­pack­ten Lebens­mit­teln gibt das Min­dest­halt­bar­keits­da­tum den Zeit­punkt an, bis zu dem der Her­stel­ler garan­tiert, dass das Pro­dukt bei ent­spre­chen­der Lage­rung seine ein­wand­freie Beschaf­fen­heit und Eigen­schaf­ten wie Aus­se­hen, Geruch und Geschmack behält. Fast immer kön­nen Lebens­mit­tel aber noch eine gewisse Zeit über die­ses Datum hin­aus ver­zehrt wer­den, ohne dass gesund­heit­li­che Beein­träch­ti­gun­gen zu befürch­ten sind. Bei leicht ver­derb­li­cher Ware wie Hack­fleisch dage­gen ist ein Ver­brauchs­da­tum ange­ge­ben. Nach Ablauf sollte das Lebens­mit­tel auf kei­nen Fall mehr ver­zehrt wer­den, da die Ware schon nach kur­zer Zeit gesund­heits­schäd­lich wer­den kann.

“Wer diese ein­fa­chen Regeln beach­tet, schützt sich und die Gesund­heit sei­ner Fami­lie”, betont der Lei­ter des Insti­tu­tes für Ver­brau­cher­schutz und Vete­ri­när­we­sen, Klaus Meyer.

Beim Amt für Ver­brau­cher­schutz der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf gehen pro Jahr bis zu 450 Beschwer­den zu Lebens­mit­teln ein. Darin geben die Ver­brau­cher Rekla­ma­tio­nen an das Amt wei­ter, weil nach ihrer Ansicht die Qua­li­tät der gekauf­ten Pro­dukte nicht stimmt. Jeder Ein­zel­fall wird unver­züg­lich durch die Lebens­mit­tel­kon­trol­leure, Lebens­mit­tel­che­mi­ker oder Tier­ärzte geprüft, in der Regel durch unan­ge­mel­dete Kon­trol­len im Lebens­mit­tel­be­trieb und durch die Ent­nahme von amt­li­chen Pro­ben. Dabei kommt es durch­schnitt­lich in 15 Pro­zent der Fälle zu Bean­stan­dun­gen, wenn diese auch nicht immer mit der Ver­brau­cher­be­schwerde über­ein­stim­men. In den ande­ren Fäl­len kann der Feh­ler im Unter­neh­men nicht nach­voll­zo­gen wer­den. Dann bleibt die Frage offen, ob die Lebens­mit­tel nach dem Kauf nicht rich­tig behan­delt wor­den sind.

Wei­tere Fra­gen zum Thema Lebens­mit­tel beant­wor­tet das Insti­tut für Ver­brau­cher­schutz und Vete­ri­när­we­sen unter der Tele­fon­num­mer 0211–8993227.