zoll

Sym­bol­bild Zoll Düs­sel­dorf Foto: LOKALBÜRO

 

Den Abbau der Rhein­kir­mes prüfte das Haupt­zoll­amt Düs­sel­dorf am 24.7.2023 im Hin­blick auf die Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nisse der dort ein­ge­setz­ten Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeitnehmer.

59 Zöll­ne­rin­nen und Zöll­ner der Finanz­kon­trolle Schwarz­ar­beit aus den Stand­or­ten Düs­sel­dorf und Wup­per­tal befrag­ten 189 Per­so­nen, die rund 50 ver­schie­de­nen Arbeit­ge­bern zuge­ord­net wer­den konn­ten. Unter­stützt wur­den sie dabei von Kräf­ten der Lan­des­po­li­zei und des Aus­län­der­am­tes Düs­sel­dorf. Die Stadt Düs­sel­dorf führte außer­dem Prü­fun­gen zum Arbeits­schutz durch.

Die Kon­trol­len des Zolls führ­ten zu fol­gen­den Verdachtsfällen:

  • 37 Hin­weise auf mög­li­che Mindestlohnverstöße
  • 14 Hin­weise auf mög­li­chen Sozialleistungsbetrug
  • 10 Hin­weise auf Ver­stöße gegen die Pflicht zur Auf­zeich­nung von Arbeitszeiten
  • 2 Ver­stöße gegen die Mit­füh­rungs­pflicht von Ausweispapieren

Die Aus­wer­tung der vor Ort gesam­mel­ten Erkennt­nisse dau­ert an und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.