3.249 Raser haben Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes in den vergangenen beiden Wochen an Schulen registriert. Sie alle wurden während einer Sonderaktion nach Ende der Sommerferien von den fünf Messfahrzeugen und beiden eingesetzten Enforcement-Trailern (Überwachungsanhänger) geblitzt, weil sie in Tempo-30-Zonen und auf Durchgangsstraßen an Schulen zu schnell unterwegs waren. Es wurden 2.885 Verwarnungs- und 364 Bußgelder verhängt, darunter droht in fünf Fällen auch ein Fahrverbot. Insgesamt wurden 76.654 Fahrzeuge kontrolliert.
Ordnungsdezernentin Britta Zur: “Viele I‑Dötzchen sind kurz nach der Einschulung noch nicht mit dem Schulweg vertraut. Diese Kinder müssen wir besonders schützen. Die verstärkten Kontrollen nach den Ferien sind daher von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit auf Schulwegen zu erhöhen. Wir werden diese Kontrollen auch zukünftig verstärkt durchführen.”
Die höchste Geschwindigkeitsüberschreitung in einer Tempo-30-Zone wurde bei einem Fahrer gemessen, der auf der Süllenstraße mit 59 Stundenkilometern unterwegs war. Hier muss der Fahrzeugführer mit 180 Euro Bußgeld und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Auf den Durchgangsstraßen wurde die höchste Geschwindigkeitsüberschreitung an der Lenaustraße mit 91 Stundenkilometern gemessen – 41 mehr als erlaubt. Hier erwarten den Fahrzeugführer voraussichtlich 400 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Verkehrszentralregister.
Obwohl auch die verstärkte Kontrolle der Haltverbote vor den Schulen, die ebenfalls dem Schutz der Kinder dienen, im Vorfeld angekündigt wurde, registrierte die städtische Verkehrsüberwachung auch hier zahlreiche Verkehrssünder. Die Zahl der Falschparker summierte sich auf 1.499. In 34 Fällen musste sogar der Abschleppwagen anrücken.
Unter den Falschparkern waren erneut viele Eltern, die, um ihre Kinder abzusetzen, im Halteverbot anhielten und damit eine Gefahrenquelle für andere Kinder verursachten. Daneben wurden insbesondere Verwarnungen an rücksichtslose Geh- und Radwegparker sowie Autofahrer, die zu dicht an Kreuzungen und Einmündungen parkten (Fünf-Meter-Regel) und dadurch die Sicht auf die Straßen überquerende Kinder verhinderten, erteilt.