Sym­bol­bild Geschwin­dig­keits­mes­sung durch die Poli­zei Foto: LOKALBÜRO

 

3.249 Raser haben Mit­ar­bei­ter der Ver­kehrs­über­wa­chung des Ord­nungs­am­tes in den ver­gan­ge­nen bei­den Wochen an Schu­len regis­triert. Sie alle wur­den wäh­rend einer Son­der­ak­tion nach Ende der Som­mer­fe­rien von den fünf Mess­fahr­zeu­gen und bei­den ein­ge­setz­ten Enforce­ment-Trai­lern (Über­wa­chungs­an­hän­ger) geblitzt, weil sie in Tempo-30-Zonen und auf Durch­gangs­stra­ßen an Schu­len zu schnell unter­wegs waren. Es wur­den 2.885 Ver­war­nungs- und 364 Buß­gel­der ver­hängt, dar­un­ter droht in fünf Fäl­len auch ein Fahr­ver­bot. Ins­ge­samt wur­den 76.654 Fahr­zeuge kontrolliert.

Ord­nungs­de­zer­nen­tin Britta Zur: “Viele I‑Dötzchen sind kurz nach der Ein­schu­lung noch nicht mit dem Schul­weg ver­traut. Diese Kin­der müs­sen wir beson­ders schüt­zen. Die ver­stärk­ten Kon­trol­len nach den Ferien sind daher von ent­schei­den­der Bedeu­tung, um die Sicher­heit auf Schul­we­gen zu erhö­hen. Wir wer­den diese Kon­trol­len auch zukünf­tig ver­stärkt durchführen.”

Die höchste Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung in einer Tempo-30-Zone wurde bei einem Fah­rer gemes­sen, der auf der Sül­len­straße mit 59 Stun­den­ki­lo­me­tern unter­wegs war. Hier muss der Fahr­zeug­füh­rer mit 180 Euro Buß­geld und einem Punkt im Ver­kehrs­zen­tral­re­gis­ter rech­nen. Auf den Durch­gangs­stra­ßen wurde die höchste Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung an der Len­au­straße mit 91 Stun­den­ki­lo­me­tern gemes­sen – 41 mehr als erlaubt. Hier erwar­ten den Fahr­zeug­füh­rer vor­aus­sicht­lich 400 Euro Buß­geld, ein Monat Fahr­ver­bot und zwei Punkte im Verkehrszentralregister.

Obwohl auch die ver­stärkte Kon­trolle der Halt­ver­bote vor den Schu­len, die eben­falls dem Schutz der Kin­der die­nen, im Vor­feld ange­kün­digt wurde, regis­trierte die städ­ti­sche Ver­kehrs­über­wa­chung auch hier zahl­rei­che Ver­kehrs­sün­der. Die Zahl der Falsch­par­ker sum­mierte sich auf 1.499. In 34 Fäl­len musste sogar der Abschlepp­wa­gen anrücken.

Unter den Falsch­par­kern waren erneut viele Eltern, die, um ihre Kin­der abzu­set­zen, im Hal­te­ver­bot anhiel­ten und damit eine Gefah­ren­quelle für andere Kin­der ver­ur­sach­ten. Dane­ben wur­den ins­be­son­dere Ver­war­nun­gen an rück­sichts­lose Geh- und Rad­weg­par­ker sowie Auto­fah­rer, die zu dicht an Kreu­zun­gen und Ein­mün­dun­gen park­ten (Fünf-Meter-Regel) und dadurch die Sicht auf die Stra­ßen über­que­rende Kin­der ver­hin­der­ten, erteilt.