OB Dr. Ste­phan Kel­ler Foto: LHD

 

Bei einem Woh­nungs­brand in Holt­hau­sen hat ein Mie­ter seine Nach­barn vor­sätz­lich einer töd­li­chen Gefahr aus­ge­setzt, als er seine eigene Woh­nung in Brand setzte. Die Nut­zung der Bal­kone ist aus Grün­den der Stand­si­cher­heit aktu­ell unter­sagt. Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler hat den an die Bewoh­ner des Brand­hau­ses zuge­stell­ten Gebüh­ren­be­scheid der Bau­auf­sicht jetzt zurückgenommen.

“Wenn Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­ger auf eine solch bei­spiel­lose Weise voll­kom­men unver­schul­det in exis­ten­zi­elle Nöte gera­ten, ver­die­nen sie unsere beson­dere Für­sorge. Daher möchte ich mich in aller Form bei den Betrof­fe­nen ent­schul­di­gen, die in die­sen Tagen von der Lan­des­haupt­stadt einen Gebüh­ren­be­scheid (für die not­wen­dige Unter­sa­gung der Nut­zung der Bal­kone) erhal­ten haben. Dies ist kein Umgang, für den ich stehe. Ich habe daher ent­schie­den, dass die Gebüh­ren nicht erho­ben wer­den und die Bau­auf­sicht die Gebüh­ren­be­scheide zurück­nimmt”, so Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Keller.