Sym­bol­bild Foto: POLIZEI

 

Schwer­punkt­kon­trol­len nahe einer Messe — Über 50 Blut­pro­ben am ver­gan­ge­nen Wochenende

Am ver­gan­ge­nen Wochen­ende gin­gen der Poli­zei über 50 Ver­kehrs­teil­neh­mer ins Netz, die auf­grund des Kon­sums berau­schen­der Mit­tel nicht in der Lage waren, ein Fahr­zeug sicher im Stra­ßen­ver­kehr zu füh­ren. Unweit einer Mes­se­ver­an­stal­tung an der Sieg­bur­ger Straße hatte der Ver­kehrs­dienst mit Unter­stüt­zung von Beam­tin­nen und Beam­ten umlie­gen­der Behör­den eine grö­ßere Kon­troll­stelle aufgebaut.

Ver­engte oder erwei­terte Pupil­len, Schwit­zen, ein blas­ses Erschei­nungs­bild, Zit­tern, Ner­vo­si­tät, Stim­mungs­schwan­kun­gen, ein unsi­che­rer Gang, ein ver­lang­sam­tes Reak­ti­ons­ver­mö­gen und viele wei­tere per­sön­li­che “Auf­fall- und Aus­fall­erschei­nun­gen” sind oft erste Indi­zien für einen mög­li­chen Dro­gen­kon­sum der ange­hal­te­nen Ver­kehrs­teil­neh­mer. Bestä­tigte ein Dro­gen­vor­test die­sen Ein­druck, muss­ten die Ver­kehrs­teil­neh­mer in der Regel eine Blut­probe bei einem Arzt abge­ben, die dann in einem Labor auf mög­li­che Dro­gen­wirk­stoffe und deren Kon­zen­tra­tion unter­sucht wurde. Am zurück­lie­gen­den Wochen­ende waren das allein 54 Ver­kehrs­teil­neh­mer. Gegen sie besteht der Ver­dacht, dass sie in Folge des Kon­sums berau­schen­der Mit­tel nicht in der Lage waren, ein Fahr­zeug sicher zu füh­ren. Damit ver­bun­den: Ent­spre­chende Ord­nungs­wid­rig­kei­ten- oder gar Strafverfahren.

Beson­ders erwäh­nens­werte Sachverhalte:

Eine 38-Jäh­rige steu­erte am Frei­tag ihren Pkw nicht nur unter dem Ein­fluss berau­schen­der Mit­tel. Bei ihr wur­den 14 Joints und ein Ein­mach­glas vol­ler Mari­huana beschlag­nahmt. Gegen sie wurde ein ent­spre­chen­des Straf­ver­fah­ren eingeleitet.

Am Sams­tag fiel ein 21-jäh­ri­ger Düs­sel­dor­fer gleich zwei Mal auf. Nach­dem er nach einer Ver­kehrs­kon­trolle auf der Stof­fe­ler Straße schon eine Blut­probe abge­ben musste, war ihm die Wei­ter­fahrt eigent­lich unter­sagt wor­den. Trotz­dem setzte er sich wie­der in sei­nen Mazda und wurde an der Sieg­bur­ger Straße von den Kon­troll­kräf­ten wie­der­erkannt. Er musste noch ein­mal eine Blut­probe abgeben.

Am Sonn­tag stoppte die Poli­zei ein Auto mit drei 14-jäh­ri­gen Jugend­li­chen. Gegen den min­der­jäh­ri­gen Fah­rer wurde unter ande­rem eine Straf­an­zeige wegen Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis gefer­tigt. Die drei 14-Jäh­ri­gen wur­den ihren Erzie­hungs­be­rech­tig­ten übergeben.

Eine 36-Jäh­rige kam extra mit der Bahn aus Dort­mund, um einen Bekann­ten abzu­ho­len, der beim Fah­ren unter Dro­gen­ein­fluss erwischt wurde und daher sein Auto ste­hen las­sen musste. Als sie dann eben­falls kon­trol­liert wurde, stell­ten die Beam­ten fest, dass sie das Fahr­zeug selbst unter Alko­hol­ein­fluss führte.

Fest­ge­stellte Ver­stöße insgesamt:

13 mal Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis, elf Straf­an­zei­gen wegen des Ver­sto­ßes gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz, drei Ver­stöße gegen das Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz und diverse wei­tere Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren unter ande­rem auf­grund des Fah­rens unter Betäu­bungs­mit­teln und erho­bene Verwarngelder.