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Sym­bol­bild Bun­des­po­li­zei Wache Düs­sel­dorf Foto: LOKALBÜRO

 

Im Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof iden­ti­fi­zier­ten am Sams­tag­abend (30. Sep­tem­ber), um 18.15 Uhr, zwei Zivil­fahn­der der Bun­des­po­li­zei einen Mann (23) als Taschen­dieb. Ein mit­ge­führ­ter Lap­top konnte einer Tat­hand­lung zuge­ord­net wer­den. Wei­tere Ermitt­lun­gen führ­ten am Fol­ge­tag zur Inhaf­tie­rung des Mannes.

Bereits am Vor­tag war den Bun­des­po­li­zis­ten das Gesicht des 23-jäh­ri­gen Syrers bekannt gewor­den. Es gab Dieb­stähle, bei denen die Video­aus­wer­tung den Mann als Tat­ver­däch­ti­gen zeigte. Uni­for­mierte Bun­des­po­li­zis­ten kon­trol­lier­ten ihn und stell­ten fest, dass der Lap­top, das Handy sowie per­sön­li­che Unter­la­gen, die er mit sich führte, nicht aus Dieb­stäh­len stammten.

Beamte führ­ten den 23-Jäh­ri­gen der Wache zu. Wei­tere Ermitt­lun­gen erga­ben, dass in Ham­burg der Lap­top als gestoh­len gemel­det wurde. Auf­grund der Zug­an­gabe und einer durch­ge­führ­ten Kame­ra­aus­wer­tung konnte ermit­telt wer­den, dass der Taschen­dieb im Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof ohne Lap­top­ta­sche in den Zug ein­stieg und in Dort­mund den Zug mit Lap­top­ta­sche verließ.

Der Geschä­digte die­ses Dieb­stahls wurde kon­tak­tiert und kann sein Eigen­tum bald wie­der ent­ge­gen­neh­men. Gegen den jun­gen Mann wird wegen des Dieb­stahls ein Straf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Ein Rich­ter ent­schied am Fol­ge­tag, dass die Lebens­ver­hält­nisse des 23-Jäh­ri­gen eine Haft begrün­den und ein beschleu­nig­tes Ver­fah­ren durch­ge­führt wird. Er wurde an die nächste Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt übergeben.