Am kommenden Wochenende (13. bis 15. Oktober) wird im Düsseldorfer Hauptbahnhof das Mitführen von gefährlichen Gegenständen mittels Allgemeinverfügung verboten. Dazu wird es durch die Bundespolizei verstärkte Kontrollmaßnahmen nach gefährlichen Gegenständen geben.
Bei Durchsuchungen von Personen werden immer wieder gefährliche Gegenstände aufgefunden. Zudem kommt es bei Gewaltdelikten auch zum Einsatz von Messern. Nachfolgend sind einige Sachverhalte aufgeführt:
- Die Bundespolizei berichtete am 27. September über einen Mann, der mit 2,4 Promille eine Softair Pistole mit sich führte.
- Bundespolizisten beschlagnahmten am 20. September bei einem 21-Jährigen einen Schlagring sowie ein Messer.
- Im Düsseldorfer Hauptbahnhof wurde am 29. August ein 29-Jähriger von einem 32-Jährigen mit einem Messer angegriffen. Er erlitt Verletzungen am Hals.
Derartige Sachverhalte führten dazu, dass die Bundespolizei am kommenden Wochenende verstärkt nach Schuss‑, Hieb‑, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art kontrolliert. Denn gefährliche Gegenstände aller Art sind laut Ordnungsverfügung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin im Zeitraum von Freitag (13. Oktober) 12.00 Uhr bis Sonntag (15. Oktober) 6.00 Uhr verboten. Der Geltungsbereich umfasst den Düsseldorfer Hauptbahnhof mit seinen Gebäudekomplexen sowie den Gleisanlagen. Die Verfügung gilt für alle Personen, die diesen Geltungsbereich betreten oder sich in diesem aufhalten.
Die Kontrollmaßnahmen am Wochenende sollen vorbeugen, schützen und sensibilisieren. Ein Zuwiderhandeln gegen die Allgemeinverfügung wird eine Sicherstellung von aufgefundenen gefährlichen Gegenständen zur Folge haben. Des Weiteren kann ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro verhängt werden.
Bestimmungen und Ausnahmen können der Allgemeinverfügung entnommen werden. Sie ist auf der Internetseite der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) sowie im Anhang dieser Pressemitteilung zu finden. Die Allgemeinverfügung wird in den Bahnhöfen ausgehängt und Lautsprecherdurchsagen werden die Reisenden über die geplante Maßnahme informieren.