Luxuswaren im Wert von fast 74.000 Euro fanden Zöllner am Düsseldorfer Flughafen am 15.10.23 bei einer allein reisenden Dortmunderin bei ihrer Rückkehr aus Dubai. Die 22-jährige Studentin wollten den Zollbereich durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen, als Zöllner sie zur Kontrolle des Reisegepäcks baten.
Im Handgepäck fanden sie dann einen Goldring im Wert von knapp 5.000 Euro sowie vier Handtaschen im Wert von 2.800, 7.500, 10.000 und 13.000 Euro. An den Handgelenken trug die Beschuldigte außerdem einen Armreif im Wert von 8.500 Euro und eine Uhr im Wert von fast 27.000 Euro.
Laut Aussage der Beschuldigten seien ihr die Waren geschenkt worden. Weiter wollte sie sich zum Sachverhalt nicht äußern.
“Selbst wenn es sich tatsächlich um Geschenke handeln sollte, müssen die Waren beim Zoll angemeldet werden, sobald die Freimenge von 430 Euro überschritten wurde. Die Waren hätte die Reisende dann zwar versteuern müssen, ein Strafverfahren wäre ihr aber erspart geblieben”, so Michael Walk, Pressesprecher des Hauptzollamts Düsseldorf.
Die Zöllner leiteten gegen die Beschuldigte ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung ein. Die Waren sind bis zum Abschluss des Verfahrens sichergestellt.