zoll

Sym­bol­bild Zoll Düs­sel­dorf Foto: LOKALBÜRO

 

Luxus­wa­ren im Wert von fast 74.000 Euro fan­den Zöll­ner am Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen am 15.10.23 bei einer allein rei­sen­den Dort­mun­de­rin bei ihrer Rück­kehr aus Dubai. Die 22-jäh­rige Stu­den­tin woll­ten den Zoll­be­reich durch den grü­nen Aus­gang für anmel­de­freie Waren ver­las­sen, als Zöll­ner sie zur Kon­trolle des Rei­se­ge­päcks baten.

Im Hand­ge­päck fan­den sie dann einen Gold­ring im Wert von knapp 5.000 Euro sowie vier Hand­ta­schen im Wert von 2.800, 7.500, 10.000 und 13.000 Euro. An den Hand­ge­len­ken trug die Beschul­digte außer­dem einen Arm­reif im Wert von 8.500 Euro und eine Uhr im Wert von fast 27.000 Euro.

Laut Aus­sage der Beschul­dig­ten seien ihr die Waren geschenkt wor­den. Wei­ter wollte sie sich zum Sach­ver­halt nicht äußern.

“Selbst wenn es sich tat­säch­lich um Geschenke han­deln sollte, müs­sen die Waren beim Zoll ange­mel­det wer­den, sobald die Frei­menge von 430 Euro über­schrit­ten wurde. Die Waren hätte die Rei­sende dann zwar ver­steu­ern müs­sen, ein Straf­ver­fah­ren wäre ihr aber erspart geblie­ben”, so Michael Walk, Pres­se­spre­cher des Haupt­zoll­amts Düsseldorf.

Die Zöll­ner lei­te­ten gegen die Beschul­digte ein Straf­ver­fah­ren wegen ver­such­ter Steu­er­hin­ter­zie­hung ein. Die Waren sind bis zum Abschluss des Ver­fah­rens sichergestellt.