Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes hat in den vergangenen Wochen intensivere Kontrollen an den E‑Ladesäulen im Stadtgebiet von Düsseldorf durchgeführt, um die ordnungsgemäße Nutzung dieser wichtigen Infrastruktur sicherzustellen. Diese Maßnahmen sind ein wesentlicher Schritt zur Förderung der E‑Mobilität in unserer Stadt, da sie sicherstellen, dass Elektrofahrzeugnutzer reibungslos laden können, insbesondere wenn sie keine Lademöglichkeiten zu Hause oder am Arbeitsplatz haben.
Von Mitte September 2023 bis Ende Oktober 2023 standen die E‑Ladesäulen im Fokus der Kontrollen. Besonders in der letzten Oktoberwoche wurden die Überprüfungen verstärkt, und insgesamt wurden etwa 1.900 Kontrollpunkte an den Ladestationen geprüft. Dabei wurden 531 Verwarnungen ausgesprochen, und in 65 Fällen mussten Fahrzeuge abgeschleppt werden. Allein in der letzten Woche der Aktion wurden 650 Kontrollen an E‑Ladesäulen durchgeführt, was zu 157 Ordnungswidrigkeitsverfahren führte.
Gemäß der Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im April 2020 gibt es spezielle Parkflächen für Elektrofahrzeuge, auf denen ausschließlich Fahrzeuge mit “E”-Kennzeichen parken dürfen. Leider hat die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes wiederholt festgestellt, dass diese Flächen sowohl von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor als auch von Fahrzeugen mit “E” im Kennzeichen nicht ordnungsgemäß genutzt werden – teilweise wird hier auch die vorgeschriebene Parkscheibe nicht ausgelegt.
Die Ergebnisse dieser Schwerpunktaktion zeigen, dass Verstöße zwar noch vorkommen, aber nicht in dem erheblichen Umfang, wie oft angenommen wird. Dies ist ein ermutigendes Zeichen für die Bemühungen zur Förderung der E‑Mobilität und zur Gewährleistung eines reibungslosen Betriebs der Ladeinfrastruktur in der Stadt.
Derzeit gibt es unterschiedliche Arten von Beschilderungen im Düsseldorfer Stadtgebiet. Die meisten Stellflächen an E‑Ladesäulen sind mit dem Verkehrszeichen 314 (blaues “P”) ausgeschildert und erlauben das Parken für E‑Fahrzeuge nur während des Ladevorgangs für maximal 1 bzw. 4 Stunden. Nur wenige E‑Ladeeinrichtungen sind noch mit dem Verkehrszeichen 283 (absolutes Haltverbot) beschildert, was das Parken während des Ladens nur für E‑Fahrzeuge erlaubt. In beiden Fällen ist das Parken grundsätzlich nur zum Laden erlaubt.
Das Ordnungsamt appelliert an alle Fahrzeugführer, die E‑Ladesäulen gemäß den Vorschriften zu nutzen und die Flächen ausschließlich für den dafür vorgesehenen Nutzerkreis (Fahrzeuge mit “E” im Kennzeichen) und den eigentlichen Zweck, nämlich das Laden von Elektrofahrzeugen, zu verwenden. Der Kontrolldruck wird auch weiterhin aufrechterhalten, um die erfolgreiche Einführung der E‑Mobilität in unserer Stadt sicherzustellen.