Vor drei Jahren, nach dem bedauerlichen Hauseinsturz in Friedrichstadt, Düsseldorf, mit zwei Todesopfern, hat die 20. große Strafkammer des Landgerichts am 6. Dezember das Hauptverfahren gegen fünf Personen eingeleitet. Die Angeklagten, darunter ein Architekt, ein Bauleiter und drei Mitarbeiter einer Baufirma, müssen sich wegen fahrlässiger Tötung in Verbindung mit fahrlässiger Baugefährdung vor Gericht verantworten. Ein Prüfingenieur, der ursprünglich auch angeklagt war, wurde aufgrund unzureichender Tatverdachtslage von weiteren Ermittlungen ausgenommen.
Am 27. Juli 2020 stürzte ein Hinterhaus in Friedrichstadt während Bauarbeiten ein, wodurch zwei Arbeiter im Alter von 35 und 39 Jahren tragisch ums Leben kamen.Die Feuerwehrleute bargen die Leichen nach aufwendigen Sicherungsarbeiten aus meterhohem Bauschutt.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, ihre Sorgfaltspflichten bei der Planung, Vorbereitung, Überwachung oder Ausführung des Bauvorhabens verletzt zu haben. Die Anklage wurde nach zweijährigen Ermittlungen im Dezember 2022 gegen sechs Personen erhoben, die an dem Bauprojekt beteiligt waren. Dabei traten zahlreiche Mängel zutage, darunter eine mangelhafte Planung, fehlende Statikberechnung und Fehler bei der Durchführung der Bauarbeiten.
Die zuständige Strafkammer des Landgerichts hat nun die Anklage gegen fünf Angeklagte zur Hauptverhandlung zugelassen. Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen Angeklagten wurde aus rechtlichen Gründen abgelehnt, da der Prüfingenieur nicht hinreichend verdächtig erschien. Dies bedeutet, dass sein Verhalten nach Ansicht der Kammer keinen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht darstellte oder keinen Einfluss auf den Einsturz und den Tod der Unglücksopfer hatte.
Der Staatsanwaltschaft und möglichen Nebenklägern steht nun das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen, über die das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde. Sollte eine der Parteien Beschwerde einlegen, muss zunächst darüber entschieden werden, bevor der Prozess beginnt. Die Angeklagten befinden sich derzeit nicht in Haft, weshalb das Verfahren voraussichtlich noch einige Monate dauern wird, bevor die Hauptverhandlung am Landgericht beginnt.