Die ein­ge­stürtzte Bau­stelle Foto: LOKALBÜRO

 

Vor drei Jah­ren, nach dem bedau­er­li­chen Haus­ein­sturz in Fried­rich­stadt, Düs­sel­dorf, mit zwei Todes­op­fern, hat die 20. große Straf­kam­mer des Land­ge­richts am 6. Dezem­ber das Haupt­ver­fah­ren gegen fünf Per­so­nen ein­ge­lei­tet. Die Ange­klag­ten, dar­un­ter ein Archi­tekt, ein Bau­lei­ter und drei Mit­ar­bei­ter einer Bau­firma, müs­sen sich wegen fahr­läs­si­ger Tötung in Ver­bin­dung mit fahr­läs­si­ger Bau­ge­fähr­dung vor Gericht ver­ant­wor­ten. Ein Prüf­in­ge­nieur, der ursprüng­lich auch ange­klagt war, wurde auf­grund unzu­rei­chen­der Tat­ver­dachts­lage von wei­te­ren Ermitt­lun­gen ausgenommen.

Am 27. Juli 2020 stürzte ein Hin­ter­haus in Fried­rich­stadt wäh­rend Bau­ar­bei­ten ein, wodurch zwei Arbei­ter im Alter von 35 und 39 Jah­ren tra­gisch ums Leben kamen.Die  Feu­er­wehr­leute bar­gen die Lei­chen nach auf­wen­di­gen Siche­rungs­ar­bei­ten aus meter­ho­hem Bauschutt.

Die Staats­an­walt­schaft wirft den Ange­klag­ten vor, ihre Sorg­falts­pflich­ten bei der Pla­nung, Vor­be­rei­tung, Über­wa­chung oder Aus­füh­rung des Bau­vor­ha­bens ver­letzt zu haben. Die Anklage wurde nach zwei­jäh­ri­gen Ermitt­lun­gen im Dezem­ber 2022 gegen sechs Per­so­nen erho­ben, die an dem Bau­pro­jekt betei­ligt waren. Dabei tra­ten zahl­rei­che Män­gel zutage, dar­un­ter eine man­gel­hafte Pla­nung, feh­lende Sta­tik­be­rech­nung und Feh­ler bei der Durch­füh­rung der Bauarbeiten.

Die zustän­dige Straf­kam­mer des Land­ge­richts hat nun die Anklage gegen fünf Ange­klagte zur Haupt­ver­hand­lung zuge­las­sen. Der Antrag auf Eröff­nung des Haupt­ver­fah­rens gegen einen Ange­klag­ten wurde aus recht­li­chen Grün­den abge­lehnt, da der Prüf­in­ge­nieur nicht hin­rei­chend ver­däch­tig erschien. Dies bedeu­tet, dass sein Ver­hal­ten nach Ansicht der Kam­mer kei­nen Ver­stoß gegen die Sorg­falts­pflicht dar­stellte oder kei­nen Ein­fluss auf den Ein­sturz und den Tod der Unglücks­op­fer hatte.

Der Staats­an­walt­schaft und mög­li­chen Neben­klä­gern steht nun das Rechts­mit­tel der sofor­ti­gen Beschwerde offen, über die das Ober­lan­des­ge­richt Düs­sel­dorf ent­schei­den würde. Sollte eine der Par­teien Beschwerde ein­le­gen, muss zunächst dar­über ent­schie­den wer­den, bevor der Pro­zess beginnt. Die Ange­klag­ten befin­den sich der­zeit nicht in Haft, wes­halb das Ver­fah­ren vor­aus­sicht­lich noch einige Monate dau­ern wird, bevor die Haupt­ver­hand­lung am Land­ge­richt beginnt.