Um die Sicherheit von Menschen in der Silvesternacht zu gewährleisten, wurde ein Verbot für das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F 2 in der Düsseldorfer Altstadt erlassen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Verletzungen und Gefährdungen durch unsachgemäßen Gebrauch von Silvesterfeuerwerk zu reduzieren. Unter die Kategorie F 2 fallen typische Feuerwerksartikel für Erwachsene wie Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien.
Das Verbot tritt am Sonntag, dem 31. Dezember 2023 (Silvester), um 20 Uhr in Kraft und bleibt bis Montag, dem 1. Januar 2024 (Neujahr), um 6 Uhr bestehen. In diesem Zeitraum ist es im öffentlichen Straßenraum der Altstadt untersagt, Feuerwerkskörper der Kategorie F 2 mitzuführen oder zu entzünden. Das betroffene Gebiet erstreckt sich von der Ratinger Straße im Norden über die Heinrich-Heine-Allee im Osten, die Flinger Straße und den Bereich um den Apolloplatz/Rheinkniebrücke im Süden bis zum Rhein im Westen.
Erlaubt bleibt hingegen das sogenannte Jugendfeuerwerk, zu dem Wunderkerzen und Bodenfeuerwirbel zählen, sowie alle Feuerwerkskörper, die ganzjährig und ab zwölf Jahren abgegeben werden dürfen.
Im Unterschied zu anderen Veranstaltungen mit ähnlichen Verbotsregelungen, wie dem Glasverbot zu Karneval, sind keine festen Kontrollstellen geplant. Der Besucherandrang in der Altstadt zu Silvester wird erfahrungsgemäß als deutlich geringer eingeschätzt.
Die Durchsetzung des Verbots erfolgt durch eine klare Beschilderung an verschiedenen Stellen am Rande des betroffenen Gebiets, die nach Weihnachten angebracht wird. Zuwiderhandelnde Personen riskieren die Sicherstellung ihrer Feuerwerkskörper durch die Polizei und das Ordnungsamt. Die beschlagnahmten Artikel werden vor Ort unmittelbar vernichtet und in speziellen, mit Wasser gefüllten Containern zwischengelagert.
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger wird das Ordnungsamt zum Jahreswechsel mit erhöhtem Personalaufwand im Einsatz sein. Dies umfasst Mitarbeiter der städtischen Verkehrsüberwachung sowie des Ordnungs- und Servicedienstes. Neben der Überwachung des Böllerverbots kümmern sich die Streifen des Ordnungsamtes um die Einhaltung verschiedener Vorschriften, darunter die Düsseldorfer Straßenordnung, die Sondernutzungssatzung, das Immissionsschutzgesetz, das Jugendschutzgesetz sowie den Taxihalteplatz an der Heinrich-Heine-Allee.
Die Verbotsverfügung ist bereits am Samstag, 18. November, im Düsseldorfer Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht worden. Im Internet ist sie hier abrufbar: