Sym­bol­bild Bun­des­po­li­zei am Haupt­bahn­hof im Ein­satz Foto: LOKALBÜRO

 

Am Mitt­woch­nach­mit­tag (24. Januar), um 16.00 Uhr kam es zu einer gefähr­li­chen Kör­per­ver­let­zung zwi­schen einem Jugend­li­chen und einem Obdach­lo­sen am Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof. Bun­des­po­li­zis­ten nah­men den 16-Jäh­ri­gen vor­läu­fig fest und über­ga­ben ihn mit 1,1 Pro­mille an seine Erziehungsberechtigten.

Wäh­rend eines Strei­fen­gangs mel­dete sich ein Zeuge (18)empört bei den ein­ge­setz­ten Beam­ten der Bun­des­po­li­zei und berich­tete über einen jun­gen Mann, der mit einem Schlag­ring mehr­mals auf einen Woh­nungs­lo­sen am Haupt­ein­gang des Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­ho­fes ein­ge­schla­gen haben soll. Vor Ort konn­ten die Beam­ten nur noch den 16-jäh­ri­gen liba­ne­si­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen fest­stel­len, fixie­ren und der Dienst­stelle zufüh­ren. Bei einer anschlie­ßen­den Durch­su­chung des Jugend­li­chen, konn­ten die Uni­for­mier­ten einen Schlag­ring in sei­ner Jacken­ta­sche auf­fin­den und sicher­stel­len. Ein durch­ge­führ­ter Atem­al­ko­hol­test ergab einen Wert von 1,1 Promille.

Die Bun­des­po­li­zis­ten infor­mier­ten die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten und über­ga­ben den Tat­ver­däch­ti­gen an sie. Gegen den 16-Jäh­ri­gen wurde ein Straf­ver­fah­ren wegen der gefähr­li­chen Kör­per­ver­let­zung sowie des Ver­sto­ßes gegen das Waf­fen­ge­setz eingeleitet.

Der Geschä­digte konnte nicht auf­ge­fun­den wer­den und blieb bis­lang unbekannt.