In einer gemeinsamen Aktion haben das Düsseldorfer Prinzenpaar, Prinz Uwe I. & Venetia Melanie, die Verkehrswacht Düsseldorf, die Rheinbahn und die Polizei Düsseldorf heute erfolgreich eine Veranstaltung unter dem Motto „Ohne Promille fahren — Führerschein bewahren!” durchgeführt. Die Aktion fand im Rahmen der diesjährigen Karnevalssession statt, um die feiernden Närrinnen und Narren für die Gefahren von Alkohol am Steuer zu sensibilisieren.
Die Veranstaltung hatte das klare Ziel, die Verkehrsteilnehmer dazu aufzurufen, Pkw, Fahrrad, E‑Scooter und andere Fortbewegungsmittel nach dem Konsum von Alkohol stehenzulassen und stattdessen auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Insbesondere wurde das „HappyHour”-Ticket der Rheinbahn als eine empfehlenswerte Option für einen sicheren Heimweg hervorgehoben.
Prinzenpaar Uwe I. & Venetia Melanie unterstützten die Aktion als Vorbilder und vermittelten humorvoll die ernsten Gefahren von Alkohol am Steuer, ohne dabei den Karnevalsspaß zu trüben. Die Organisatoren betonten, dass trotz des ausgelassenen Feierns während der fünften Jahreszeit die Unvereinbarkeit von Alkoholkonsum und Auto- bzw. Radfahren im Vordergrund stehen sollte.
Katrin Hegemann, eine der Organisatorinnen, unterstrich die Notwendigkeit der Aktion: „Hier kann keine „närrische” Toleranz etwas ändern.” Alkohol am Steuer bleibt nach wie vor eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle. Die Polizei kündigte verstärkte Kontrollen speziell während des Karnevals an und wies darauf hin, dass keine Nachsicht bei alkoholisierten Fahrern gezeigt werde.
Annette Grabbe, Vorstandssprecherin der Rheinbahn, betonte die Bedeutung des öffentlichen Nahverkehrs als sichere Alternative: „Wer Bus und Bahn nutzt, kommt gar nicht erst in die gefährliche Versuchung, sich alkoholisiert ans Steuer zu setzen.” Die Rheinbahn erweiterte ihren Service während der Karnevalstage, um eine praktische Alternative für die feiernden Menschen anzubieten.
Die Experten der Polizei Düsseldorf warnten davor, sich an einen Gefahrengrenzwert heranzutrinken, da dieser täglich variieren könne. Die „relative Fahruntüchtigkeit” könne bereits ab einem Promillewert von 0,3 und begleitenden Ausfallerscheinungen den Straftatbestand erfüllen. Die klare Botschaft lautet: „Nul Promille ist eine klare Grenze”, so Katrin Hegemann.
Die Verkehrswacht Düsseldorf betonte abschließend, dass während des gesamten Jahres „Aschermittwoch” eintreten könne, wenn man alkoholisiert und fahruntauglich mit Auto, Fahrrad oder E‑Scooter unterwegs ist. „Vor Gericht helfen keine Büttenreden”, warnte die Verkehrswacht und appellierte an die Verantwortung der Verkehrsteilnehmer für die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer auf den Straßen.