Die Chance zur Mit­wir­kung am Düs­sel­dor­fer Lärm­ak­ti­ons­plan besteht noch bis 4. Februar ‚©Lan­des­haupt­stadt Düsseldorf/Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz

 

End­spurt: Chance zur Mit­wir­kung bis 4. Februar online nutzen

Lärm durch viel­be­fah­rene Stra­ßen, Eisen­bahn­tras­sen und im Umfeld des Flug­ha­fens zu ver­rin­gern, ist das Thema von Lärm­ak­ti­ons­plä­nen (LAP). Unter https://beteiligung.nrw.de/portal/duesseldorf/beteiligung/themen/1004826 besteht noch bis Sonn­tag, 4. Februar, die Mög­lich­keit, lärm­ge­plagte Orte zu mel­den, die eigene Betrof­fen­heit dar­zu­stel­len und Vor­schläge zu for­mu­lie­ren. Die Betei­li­gung der Öffent­lich­keit ist eine Etappe bei der Erar­bei­tung des neuen Lärm­ak­ti­ons­plan IV (LAP IV), der im vier­ten Quar­tal 2024 in Kraft tre­ten soll.

Die Online-Betei­li­gung zielt beson­ders auf Lärm im Stadt­ge­biet, der in Lärm­kar­ten ver­zeich­net ist. Die Lärm­kar­ten zu Straße, Schiene, Flug­ver­kehr und Indus­trie sowie eine dazu erstellte stadt­weite Sta­tis­tik kön­nen über das Por­tal www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de ein­ge­se­hen wer­den. Neben Infor­ma­tio­nen, was es mit dem Lärm­ak­ti­ons­plan auf sich hat, ist auch eine detail­lierte Betrof­fen­heits­ana­lyse der Haupt­lär­m­ur­sa­chen im Stadt­ge­biet Düs­sel­dorf zu fin­den unter www.duesseldorf.de/laerm . Die bis­he­rige Betei­li­gung der Öffent­lich­keit stuft Umwelt­de­zer­nent Jochen Kral als “hoch­er­freu­lich” ein. “Mehr als 1.100 Men­schen haben schon mit­ge­macht, die Betei­li­gung kann bereits jetzt als star­kes State­ment aus der Bevöl­ke­rung zum Thema Lärm bezeich­net werden.”

Lärm­kar­ten
Die Grund­lage für Lärm­ak­ti­ons­pläne bil­den Lärm­kar­ten, die nach der EG-Umge­bungs­lärm­richt­li­nie erstellt wer­den. Sie zei­gen die von Stra­ßen, Schie­nen­stre­cken, Flug­ver­kehr sowie Indus­trie- und Hafen­an­la­gen aus­ge­hen­den Belas­tun­gen auf und wie viele Men­schen davon betrof­fen sind. Auf­bau­end auf die­sen Ergeb­nis­sen wer­den die Lärm­ak­ti­ons­pläne von den Städ­ten unter Betei­li­gung der Öffent­lich­keit erstellt. Durch die Mit­wir­kung der Betrof­fe­nen kön­nen die berech­ne­ten mit den emp­fun­de­nen Belas­tun­gen abge­gli­chen wer­den und Prio­ri­tä­ten etwa bei Fahr­bahn­sa­nie­run­gen, Rasen­g­lei­sen, der För­de­rung von Lärm­schutz­fens­tern oder Tempo 30 gesetzt werden.

Lärm­ak­ti­ons­pläne seit 2011
Für Düs­sel­dorf wurde 2011 der erste Lärm­ak­ti­ons­plan auf­ge­stellt, des­sen Fort­schrei­bung als Lärm­ak­ti­ons­plan II im Februar 2018 beschlos­sen wurde. Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf schreibt mit dem LAP IV den im März 2021 vom Rat beschlos­se­nen Lärm­ak­ti­ons­plan III fort. Schon seit 2006 enga­giert sich die Lan­des­haupt­stadt mit dem Mas­ter­plan “Redu­zie­rung des Stra­ßen­ver­kehrs­lärms” kon­ti­nu­ier­lich für weni­ger Lärm an Hauptverkehrsstraßen.

 

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