Sym­bol­bild­Trop­fen in offene Geträke

 

Kri­mi­nal­prä­ven­ti­ver Rat warnt vor Fol­gen der unge­woll­ten Ein­nahme der Betäubungsmittel

Pünkt­lich zum Kar­ne­vals­wo­chen­ende warnt der Kri­mi­nal­prä­ven­tive Rat der Lan­des­haupt­stadt (KPR) vor so genann­ten K.O.-Tropfen. Diese farb‑, geruchs- und geschmacks­neu­tra­len Betäu­bungs­mit­tel kom­men sowohl in Knei­pen und Dis­ko­the­ken als auch über­all dort zum Ein­satz, wo Getränke kon­su­miert wer­den. Die Täter mischen sie ihren Opfern, wenn gefei­ert wird und aus­ge­las­sene Stim­mung herrscht, in die Getränke. Ziel ist es, die Opfer mit­tels der Trop­fen kurz­zei­tig orientierungs‑, hilf- oder wil­len­los zu machen. So kön­nen die Täter sie sexu­ell miss­brau­chen oder ausrauben.

Die Ver­wen­dung von K.O.-Tropfen stellt eine erheb­li­che Gefahr für die Sicher­heit und das Wohl­be­fin­den von Fei­ern­den dar. Ins­be­son­dere wäh­rend der Kar­ne­vals­fei­er­lich­kei­ten, wo aus­ge­las­sene Stim­mung herrscht und viele Men­schen zusam­men­kom­men, ist die Wahr­schein­lich­keit, Opfer sol­cher Ver­bre­chen zu wer­den, erhöht. Um das Risiko zu mini­mie­ren und sich selbst zu schüt­zen, hat der KPR einige wich­tige Tipps zusammengestellt:

  • In Knei­pen und Dis­co­the­ken das eigene Glas nicht unbe­auf­sich­tigt ste­hen las­sen. Vor dem Gang zur Tanz­flä­che oder zur Toi­lette das Glas mög­lichst austrinken.
  • Hat die Mög­lich­keit bestan­den, dass jemand unbe­merkt etwas in das Glas getan haben könnte, zur eige­nen Sicher­heit ein neues Getränk bestellen.
  • Bei plötz­li­cher Übel­keit, Schwin­del oder Unwohl­sein Freunde und/oder das Per­so­nal des Betrie­bes ansprechen.
  • Nur mit Freun­den oder Ver­trau­ens­per­so­nen den Ort ver­las­sen. Nie mit Frem­den mitgehen.
  • Wenn jemand in einer Kneipe oder Disco plötz­lich über Übel­keit, Schwin­del oder Unwohl­sein klagt, seine Aus­sa­gen ernst neh­men und Freunde und/oder Per­so­nal hin­zu­zie­hen. Wenn es dem Men­schen erkenn­bar sehr schlecht geht, sollte ein Kran­ken­wa­gen alar­miert werden.

Es ist wich­tig, die Sym­ptome einer mög­li­chen Ver­gif­tung durch K.O.-Tropfen ernst zu neh­men und ange­mes­sen zu reagie­ren. Wer den Ver­dacht hat, unter Ein­fluss von K.O.-Tropfen gera­ten zu sein, sollte umge­hend den Poli­zei­not­ruf 110 wäh­len und sich in Sicher­heit bringen.

Die Fach­grup­pen des KPR “Opfer­schutz” und “Gewalt­prä­ven­tion – Les­ben, Schwule, Trans*” ver­fol­gen das Thema K.O.-Tropfen bereits seit 2008 und bie­ten umfas­sende Unter­stüt­zung und Infor­ma­tio­nen für Betrof­fene und Inter­es­sierte. Wei­tere Infor­ma­tio­nen zum Thema fin­den Sie auf der Inter­net­seite: www.ko-tropfen-duesseldorf.de.

Die War­nung des Kri­mi­nal­prä­ven­ti­ven Rates soll dazu bei­tra­gen, dass alle Fei­ern­den sicher und unbe­schwert die Kar­ne­vals­zeit genie­ßen kön­nen. Es liegt an jedem Ein­zel­nen, wach­sam zu sein und sich und seine Freunde vor den Gefah­ren von K.O.-Tropfen zu schützen.

 

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