Gefun­de­ner Schmuck Foto: POLIZEI

 

Dank eines auf­merk­sa­men Zeu­gen konn­ten ges­tern Nach­mit­tag zwei pro­fes­sio­nelle Woh­nungs­ein­bre­che­rin­nen an der Stadt­grenze zu Duis­burg fest­ge­nom­men wer­den. Die bei­den angeb­lich 14 und 15 Jahre alten Frauen hat­ten zuvor in Düs­sel­tal einen Woh­nungs­ein­bruchs­dieb­stahl began­gen und waren dann selbst mit einem Pkw geflüch­tet. Die bei­den Frauen, deren Iden­ti­tät immer noch nicht fest­steht, sind beide geschätzt min­des­tens Mitte zwan­zig. Sie sol­len heute dem Haft­rich­ter vor­ge­führt werden.

Hier der Ablauf:

Nach­dem der Zeuge die Poli­zei auf zwei ver­däch­tige Frauen in einem Haus an der Goe­the­straße auf­merk­sam gemacht hatte, wurde der zivile Ein­satz­trupp der Poli­zei­in­spek­tion Nord alar­miert. Der Zeuge hatte außer­dem beob­ach­tet, wie die bei­den Frauen in einem Haus an der Peter-Jans­sen-Straße ver­schwan­den. Gerade in dem Moment, als die Beam­ten ein­tra­fen, stürm­ten die Ver­däch­ti­gen aus dem Haus und spran­gen in eine Peu­geot mit Köl­ner Kenn­zei­chen. Die Beam­ten nah­men die Ver­fol­gung auf und konn­ten das Duo schließ­lich vor einer roten Ampel auf der Duis­bur­ger Land­straße stop­pen. Da die bei­den Frauen die Türen ver­rie­gel­ten, muss­ten die Beam­ten die Scheibe ein­schla­gen, um die Türen zu ent­rie­geln. Neben Ein­bruchs­werk­zeug (Flip­per, Roll­ga­bel­schlüs­sel und Schrau­ben­dre­her) konnte auch mut­maß­li­ches Die­bes­gut (Schmuck, Bar­geld) auf­ge­fun­den wer­den. Die Sachen waren teil­weise in Socken, teil­weise in BHs versteckt.

Par­al­lel zu die­ser Maß­nahme wurde die Adres­sen an der Peter- Jans­sen-Straße auf­ge­sucht. Dort stellte sich her­aus, dass die bei­den Täte­rin­nen, trotz Anwe­sen­heit der Geschä­dig­ten unbe­merkt mit­tels Flip­per in die in die Woh­nung der 82-Jäh­ri­gen gelangt waren und Schmuck und Bar­geld erbeu­tet hat­ten. Die Zuord­nung und die Ermitt­lun­gen hin­sicht­lich des Die­bes­guts und wei­te­rer Tat­orte dau­ern an.

Die Fach­dienst­stelle geht davon aus, dass es sich um hoch­pro­fes­sio­nelle Ein­bre­che­rin­nen han­delt. Sie sind bis­lang in Deutsch­land noch nicht in Erschei­nung getre­ten, sol­len jedoch heute dem Haft­rich­ter vor­ge­führt werden.