Aus Sicherheitsgründen dürfen in den Bussen und Bahnen der Rheinbahn ab Freitag, 1. März 2024, bis auf Weiteres keine E‑Tretroller (sogenannte „E‑Scooter“) mehr mitgenommen werden. Mit der Entscheidung setzt die Rheinbahn gemeinsam mit zahlreichen anderen Verkehrsunternehmen eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) um.
Vorsichtsmaßnahme für die Sicherheit der Fahrgäste
Grund für diese Entscheidung sind aktuelle Bewertungen zum Brandschutz in den Fahrzeugen nach Vorfällen im Ausland: Aufgrund der derzeit sehr niedrigen Sicherheitsanforderungen an die E‑Tretroller und der exponierten Positionierung der Lithium-Ionen-Akkus ist die Wahrscheinlichkeit eines Akkubrandes bei den E‑Tretrollern deutlich höher, als bei anderen Elektrofahrzeugen. Solch ein Brand in einem Bus oder einer Bahn birgt erhebliche Gefahren für Fahrgäste und Mitarbeitende durch giftigen Brandrauch, Flamm- und Explosionswirkung. Die im Brandfall freigesetzten Gase sind bereits in geringer Konzentration toxisch. Die Rauchfreisetzung erfolgt in Sekundenschnelle und dazu meistens in erheblichem Umfang.
E‑Tretroller haben eine steigende Bedeutung auf der sogenannten „letzten Meile“, also der Strecke zwischen Haltestelle und Start- beziehungsweise Zielort. Daher sollen die E‑Tretroller auch wieder für die Mitnahme zugelassen werden, sobald die Hersteller das bestehende Risiko beseitigt haben.
E‑Bikes, Elektro-Rollstühle und Elektromobile weiterhin erlaubt
Nicht von diesem Verbot betroffen sind Pedelecs (E‑Bikes), Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen – die ebenfalls als „E‑Scooter“ bezeichnet werden – da deren Akkus die höheren Sicherheitsanforderungen erfüllen.