Sym­bol­bild E Scoo­ter Foto: LOKALBÜRO

 

Aus Sicher­heits­grün­den dür­fen in den Bus­sen und Bah­nen der Rhein­bahn ab Frei­tag, 1. März 2024, bis auf Wei­te­res keine E‑Tretroller (soge­nannte „E‑Scooter“) mehr mit­ge­nom­men wer­den. Mit der Ent­schei­dung setzt die Rhein­bahn gemein­sam mit zahl­rei­chen ande­ren Ver­kehrs­un­ter­neh­men eine Emp­feh­lung des Ver­bands Deut­scher Ver­kehrs­un­ter­neh­men (VDV) um.

Vor­sichts­maß­nahme für die Sicher­heit der Fahrgäste
Grund für diese Ent­schei­dung sind aktu­elle Bewer­tun­gen zum Brand­schutz in den Fahr­zeu­gen nach Vor­fäl­len im Aus­land: Auf­grund der der­zeit sehr nied­ri­gen Sicher­heits­an­for­de­run­gen an die E‑Tretroller und der expo­nier­ten Posi­tio­nie­rung der Lithium-Ionen-Akkus ist die Wahr­schein­lich­keit eines Akku­bran­des bei den E‑Tretrollern deut­lich höher, als bei ande­ren Elek­tro­fahr­zeu­gen. Solch ein Brand in einem Bus oder einer Bahn birgt erheb­li­che Gefah­ren für Fahr­gäste und Mit­ar­bei­tende durch gif­ti­gen Brand­rauch, Flamm- und Explo­si­ons­wir­kung. Die im Brand­fall frei­ge­setz­ten Gase sind bereits in gerin­ger Kon­zen­tra­tion toxisch. Die Rauch­frei­set­zung erfolgt in Sekun­den­schnelle und dazu meis­tens in erheb­li­chem Umfang.

E‑Tretroller haben eine stei­gende Bedeu­tung auf der soge­nann­ten „letz­ten Meile“, also der Stre­cke zwi­schen Hal­te­stelle und Start- bezie­hungs­weise Ziel­ort. Daher sol­len die E‑Tretroller auch wie­der für die Mit­nahme zuge­las­sen wer­den, sobald die Her­stel­ler das bestehende Risiko besei­tigt haben.

E‑Bikes, Elek­tro-Roll­stühle und Elek­tro­mo­bile wei­ter­hin erlaubt
Nicht von die­sem Ver­bot betrof­fen sind Pedelecs (E‑Bikes), Elek­tro-Roll­stühle und die vier­räd­ri­gen Elek­tro­mo­bile für mobi­li­täts­ein­ge­schränkte Men­schen – die eben­falls als „E‑Scooter“ bezeich­net wer­den – da deren Akkus die höhe­ren Sicher­heits­an­for­de­run­gen erfüllen.

 

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