Eltern wünschen sich mehr Wahlmöglichkeiten/10.790 Eltern haben teilgenommen
Die Wünsche der Düsseldorfer Eltern für das zukünftige Ganztagsangebot in der Grundschule stehen fest: 46 Prozent der Erziehungsberechtigten bevorzugen für ihr Kind das Modell des offenen Ganztags, 40 Prozent der Eltern hätten gerne mehr Wahlmöglichkeit im System, 14 Prozent wünschen sich den gebundenen Ganztag. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hatte insgesamt 40.000 Erziehungsberechtige befragt, mit einer Quote von 26,6 Prozent haben sich insgesamt 10.790 Eltern an der Umfrage beteiligt.
Stadtdirektor und Schuldezernent Burkhard Hintzsche: “54 Prozent der Eltern wünschen sich mehr Wahlmöglichkeit im System oder gar den gebundenen Ganztag. Dass sich 14 Prozent der Befragten für ein Modell aussprechen, das aktuell gar nicht angeboten wird, zeigt, wie groß der Wunsch nach Veränderung im Bildungsbereich ist. Zieht man das Abschneiden des deutschen Schulsystems bei internationalen Vergleichsstudien heran, überrascht die Orientierung an den Modellen anderer Länder nicht mehr so stark.”
Ziel der Umfrage der Landeshauptstadt ist die optimale Vorbereitung auf die anstehende landesweite Einführung des Rechtsanspruches auf einen Ganztagsplatz im Primarbereich. Der Rechtsanspruch betrifft erstmals die Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/27 eingeschult werden. Befragt wurden darum Erziehungsberechtigte, deren Kinder aktuell eine Grundschule besuchen oder in den kommenden Jahren eingeschult werden.
Stadtdirektor und Schuldezernent Burkhard Hintzsche ist begeistert von der hohen Beteiligung: “Bei der pädagogischen Gestaltung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote sollten die Interessen und Bedürfnisse der Familien stets handlungsleitend sein. Die Düsseldorfer Elternbefragung zeigt so, dass es neben dem offenen Ganztag den starken Wunsch der Eltern gibt, auch Angebote des gebundenen Ganztags wählen zu können. Allerdings stellt uns dieses Ergebnis auch vor Herausforderungen: 14 Prozent für den gebundenen Ganztag bedeutet, dass wir zwölf Grundschulen mit gebundenem Ganztag vorhalten müssen, um dem Elternwillen zu entsprechen. Das wäre je eine pro Stadtbezirk und zwei on top. Würden wir noch, entsprechend dem Wunsch der 40 Prozent, Raum für Wahlmöglichkeiten vorhalten, lägen wir bei insgesamt 20 Grundschulen. Bisher wurden auf Landesebene noch keine Regelungen getroffen, wie der anstehende Rechtsanspruch konkret gestaltet werden soll. Ich appelliere an das Land NRW, den Wünschen der Eltern durch Wahlfreiheit auch schulgesetzlich Rechnung zu tragen.”
Eine Teilnahme an der Befragung war von Ende Januar bis zum 25. Februar möglich. Die Befragung war freiwillig, anonym und wurde von der datensicheren Statistikstelle der Landeshauptstadt Düsseldorf durchgeführt.
Hintergrund
An einer Ganztagsschule wird der normale Unterricht mit weiteren Lern- und Freizeitmöglichkeiten verbunden. Es gibt dabei zwei unterschiedliche Organisationsformen: In einer offenen Ganztagsschule findet der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler am Vormittag statt. Die nachfolgenden Angebote, darunter etwa das Mittagessen, die Hausaufgabenbetreuung sowie verschiedene Freizeit- und AG-Optionen, schließen sich nur für die Kinder an, die dafür für das jeweilige Schuljahr von ihren Eltern angemeldet wurden. In einer gebundenen Ganztagsschule hingegen nehmen grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler zusätzlich zum Schulunterricht auch verpflichtend an den Ganztagsangeboten teil. An diesen Ganztagsschulen finden Unterricht, Mittagessen, außerunterrichtliche Angebote sowie Freizeitaktivitäten und Pausen über den Tag verteilt statt.
Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz — GaFöG) vom 2. Oktober 2021 hat die Bundesregierung den Anspruch auf ganztägige Betreuung rechtlich verankert: Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat.