Eine Steinkoralle fanden Zöllner am Düsseldorfer Flughafen am 25.2. bei einer 28-jährigen Reisenden. Die Frau reiste von den Malediven ein und wollte ihre Heimreise nach Spanien mit einem Anschlussflug fortsetzen.
Die Reisende transportierte die mit Luftpolsterfolie umwickelte Steinkoralle, mit einem Gewicht von rund 1,5 Kilogramm und einem Durchmesser von ca. 20 cm, in einer Tüte. Auf Befragen gab die Betroffene an, dass man ihr beim Kauf der Koralle (ca. 30 USD) auf den Malediven versichert habe, dass diese problemlos nach Europa mitgenommen werden dürfe.
“Aussagen dieser Art hören wir nicht zum ersten Mal von Reisenden. Daher warnt der Zoll eindringlich davor, den Beteuerungen der Verkäufer blind zu vertrauen. Verzichten sie im Zweifel auf Souvenirs tierischen oder pflanzlichen Ursprungs und leisten sie somit einen Beitrag zum Natur- und Artenschutz” so Michael Walk, Pressesprecher des Hauptzollamts Düsseldorf.
Da Steinkorallen nicht den höchsten Schutzstatus genießen, bleibt der Reisenden zumindest ein Strafverfahren erspart. Dennoch musste sie eine Verfahrenssicherheit für das zu erwartende Bußgeld in Höhe von 400 Euro hinterlegen. Die Steinkoralle wird dem Bundesamt für Naturschutz übergeben, das das Verfahren weiterführt.