Stein­ko­ralle Foto: Zoll

 

Eine Stein­ko­ralle fan­den Zöll­ner am Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen am 25.2. bei einer 28-jäh­ri­gen Rei­sen­den. Die Frau reiste von den Male­di­ven ein und wollte ihre Heim­reise nach Spa­nien mit einem Anschluss­flug fortsetzen.

Die Rei­sende trans­por­tierte die mit Luft­pols­ter­fo­lie umwi­ckelte Stein­ko­ralle, mit einem Gewicht von rund 1,5 Kilo­gramm und einem Durch­mes­ser von ca. 20 cm, in einer Tüte. Auf Befra­gen gab die Betrof­fene an, dass man ihr beim Kauf der Koralle (ca. 30 USD) auf den Male­di­ven ver­si­chert habe, dass diese pro­blem­los nach Europa mit­ge­nom­men wer­den dürfe.

“Aus­sa­gen die­ser Art hören wir nicht zum ers­ten Mal von Rei­sen­den. Daher warnt der Zoll ein­dring­lich davor, den Beteue­run­gen der Ver­käu­fer blind zu ver­trauen. Ver­zich­ten sie im Zwei­fel auf Sou­ve­nirs tie­ri­schen oder pflanz­li­chen Ursprungs und leis­ten sie somit einen Bei­trag zum Natur- und Arten­schutz” so Michael Walk, Pres­se­spre­cher des Haupt­zoll­amts Düsseldorf.

Da Stein­ko­ral­len nicht den höchs­ten Schutz­sta­tus genie­ßen, bleibt der Rei­sen­den zumin­dest ein Straf­ver­fah­ren erspart. Den­noch musste sie eine Ver­fah­rens­si­cher­heit für das zu erwar­tende Buß­geld in Höhe von 400 Euro hin­ter­le­gen. Die Stein­ko­ralle wird dem Bun­des­amt für Natur­schutz über­ge­ben, das das Ver­fah­ren weiterführt.