Sym­bol­bild Tino’s Bar auf der KÖ Foto: LOKALBÜRO

 

Die Tem­pe­ra­tu­ren stei­gen, die Sonne zeigt sich häu­fi­ger und die Gas­tro­no­men berei­ten sich auf den Früh­ling und die kom­mende Som­mer­sai­son vor. Bereits jetzt wur­den mehr als 500 Gas­tro­no­men Außen­gas­tro­no­mie­flä­chen geneh­migt. Über den Som­mer wer­den nach Ein­schät­zung der Stadt rund 1.000 Ter­ras­sen im öffent­li­chen Raum geneh­migt sein. Dabei han­delt es sich bei die­sen zusätz­li­chen Tischen und Stüh­len im Freien nicht nur um “echte”, bewirt­schaf­tete Ter­ras­sen, son­dern auch um Steh­ti­sche oder Ver­gleich­ba­res direkt vor einem Betrieb.

Die Haupt­sai­son dau­ert vom 1. März bis zum 31. Okto­ber. Doch auch dar­über hin­aus sind Erlaub­nisse für Ter­ras­sen mög­lich. Die Gas­tro­no­men kön­nen jeder­zeit auf gutes Wet­ter bei­spiels­weise im Februar oder Novem­ber reagie­ren und die Außen­flä­chen an ihren Betrieb auch in die­sem Zeit­raum nut­zen. Grund­lage dafür ist eine schrift­li­che Erlaub­nis des Ordnungsamtes.

Vom Steh­tisch bis zu groß­räu­mi­gen Außen­flä­chen: Jede Vari­ante zur Nut­zung des öffent­li­chen Stra­ßen­rau­mes ist ver­tre­ten und muss geneh­migt wer­den. Dabei ist in der Alt­stadt wäh­rend der Haupt­sai­son nahezu jeder freie Qua­drat­me­ter mit Ter­ras­sen belegt. Die größte Ter­rasse befin­det sich mit rund 1.000 Qua­drat­me­ter Flä­che am Unte­ren Rhein­werft. Die kleins­ten Ter­ras­sen umfas­sen nur etwa zwei Qua­drat­me­ter. Sie fin­den sich in der Regel bei Imbiss­be­trie­ben oder Bäcke­reien in den Stadtbezirken.

Gas­tro­no­men, die eine Ter­rasse betrei­ben möch­ten, müs­sen für die Gebüh­ren­zone 1 (bei­spiels­weise Innen­stadt, Alt­stadt, Königs­al­lee, Kö-Bogen, Scha­dow­straße, Scha­dow­platz, Medi­en­ha­fen) pro Qua­drat­me­ter und Monat 9,70 Euro ent­rich­ten. In den ande­ren Stadt­ge­bie­ten, der Zone 2, sind es 7,80 Euro pro Qua­drat­me­ter. Auch die soge­nann­ten “Park­platz­ter­ras­sen” dür­fen wei­ter bean­tragt und betrie­ben werden.

Das Ord­nungs­amt weist dar­auf hin, dass es regel­mä­ßige Kon­trol­len gibt, ob die Wirte Erlaub­nisse haben und die zuläs­si­gen Maße der Ter­ras­sen ein­ge­hal­ten wer­den. Wirte, die Ter­ras­sen unge­neh­migt oder über das erlaubte Maß hin­aus betrei­ben, müs­sen nicht nur mit einer Nach­be­rech­nung der Gebühr, son­dern auch mit einem Buß­geld rechnen.

Anträge auf Erlaub­nis­er­tei­lung zur Nut­zung von Ter­ras­sen wer­den vom Ord­nungs­amt per E‑Mail an sondernutzung.ordnungsamt@duesseldorf.de, per Fax 0211–8929239 oder wäh­rend der Öff­nungs­zei­ten, Mon­tag bis Frei­tag, 8 bis 12.30 Uhr, beim Ord­nungs­amt (Worrin­ger Straße 111, 1. Etage, Zim­mer 1.06) entgegengenommen.

 

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