Das Fundbüro ist derzeit nur nach vorheriger Terminabsprache geöffnet. Termine können unter der Telefonnummer 0211–8993285 vereinbart werden. Viele Dienstleistungen des Fundbüros können jedoch online abgerufen werden: Bevor eine Verlustmeldung aufgegeben wird, kann im Fundbüro online (https://www.duesseldorf.de/ordnungsamt/fund/fundbuero-online) nachgeschaut werden, ob sich der gesuchte Gegenstand bereits im Fundbüro befindet. Hier können direkt Eigentumsansprüche angemeldet werden.
Da die Fundgegenstände über die Polizeiinspektionen in der Regel dem Fundbüro in einem Zeitraum von etwa 10 bis 14 Tagen zugehen, empfiehlt sich ein erneutes Aufrufen der Seite nach dieser Zeit. Sollten die Eigentümerin/der Eigentümer dem Fundbüro bekannt sein, wird die betroffene Person schriftlich benachrichtigt. Fundgegenstände von nicht in Düsseldorf wohnenden Personen werden dem Fundbüro des Wohnortes übersandt. Fundsachen von Personen aus dem Ausland ohne Wohnsitz in Deutschland werden der entsprechenden Auslandvertretung (Botschaft, Konsulat) übersandt.
Wenn Sie etwas gefunden haben, können Sie die Fundgegenstände in jedem Bürgerbüro (dort bitte keine Fahrräder oder ähnlich große Gegenstände) oder bei einer Polizeiinspektion abgeben. Als Finder*in haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen abgegebene Fundsache nach Ablauf von sechs Monaten, in denen die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht ausfindig gemacht werden konnte, zurück zu bekommen. Sie werden nach Ablauf der Frist schriftlich informiert. Sollten Sie dies nicht wünschen, wird die Fundsache versteigert.
Verlust- oder Fundmeldungen können auch jederzeit per E‑Mail an fundbuero@duesseldorf.de gesendet werden.