Polizei

Sym­bol­bild Poli­zei Düs­sel­dorf Foto: LOKALBÜRO

 

Eine 67-jäh­rige Düs­sel­dor­fe­rin konnte ges­tern durch ihr bei­spiel­haf­tes Ver­hal­ten bei der Fest­nahme eines Trick­be­trü­gers behilf­lich sein. Die reso­lute Frau hatte zuvor einen Anruf als Enkel­trick ent­lar­ven kön­nen und die Poli­zei verständigt.

“Mama, Mama, ich habe jeman­den über­fah­ren!” Mit die­sen Wor­ten mel­dete sich eine weib­li­che Stimme am Tele­fon der 67-Jäh­ri­gen. Sofort war ihr klar, dass es sich um eine Betrugs­ma­sche han­deln musste. Zwar habe sie eine Toch­ter, doch diese besitzt über­haupt kei­nen Füh­rer­schein. Zumal klang ihr die weib­li­che Stimme fremd. Geis­tes­ge­gen­wär­tig ver­stän­digte die Frau mit ihrem Mobil­te­le­fon die Poli­zei und hielt die Trick­be­trü­ger gleich­zei­tig in der Lei­tung ihres Fest­netz­an­schlus­ses. Typisch für diese Betrugs­ma­sche mel­de­ten sich bei der 67-Jäh­ri­gen — neben ihrer ver­meint­li­chen Toch­ter — auch ein fal­scher Poli­zist und ein angeb­li­cher Staats­an­walt. Alle erklär­ten ihr, sie könne ihre Toch­ter vor dem Gefäng­nis bewah­ren, wenn sie eine Kau­tion in Höhe von 32.000 Euro hin­ter­lege. Wenn sie kein Bar­geld im Hause habe, ginge dies auch in Form von Schmuck oder Goldmünzen.

Da die Senio­rin das Spiel­chen bereits durch­schaut hatte, ging sie wei­ter auf das Gespräch ein und gab an, dass sie in ihrem Haus ein Safe mit Gold­mün­zen hätte (obwohl sie in Wirk­lich­keit nicht dar­über ver­fügt) und diese als Kau­tion hin­ter­le­gen könne. Bereits wäh­rend des Tele­fo­nats tra­fen erste Zivil­kräfte der Poli­zei bei der Frau ein. Die Betrü­ger ver­si­cher­ten der Frau, dass sie schnellst­mög­lich einen Boten vor­bei­schi­cken wür­den, der die Gold­mün­zen abho­len wolle. Ein Zivil­be­am­ter legte sich im Bade­zim­mer auf die Lauer.

Als die 67-jäh­rige Düs­sel­dor­fe­rin dem Abho­ler die Türe öff­nete, schnappte die Falle zu. Der 14-jäh­rige Abho­ler wurde fest­ge­nom­men. Da das Jugend­amt über das Sor­ge­recht gegen­über dem Tat­ver­däch­ti­gen ver­fügt, wurde er der Jugend­schutz­stelle über­ge­ben. Die Ermitt­lun­gen dau­ern an.

In die­sem Zusam­men­hang rät ihre Polizei:

  • Seien Sie miss­trau­isch, wenn sich Per­so­nen am Tele­fon als Ver­wandte oder Bekannte aus­ge­ben, die Sie als sol­che nicht erken­nen. Erfra­gen Sie beim Anru­fer Dinge, die nur der rich­tige Verwandte/Bekannte wis­sen kann.
  • Geben Sie keine Details zu Ihren fami­liä­ren und finan­zi­el­len Ver­hält­nis­sen preis.
  • Las­sen Sie sich nicht drän­gen und unter Druck set­zen. Neh­men Sie sich Zeit, um die Anga­ben des Anru­fers zu über­prü­fen. Rufen Sie die jewei­lige Per­son unter der Ihnen bekann­ten Num­mer an und las­sen Sie sich den Sach­ver­halt bestätigen.
  • Wenn ein Anru­fer Geld oder andere Wert­sa­chen von Ihnen for­dert: Bespre­chen Sie dies mit Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen oder ande­ren Ihnen nahe­ste­hen­den Personen.
  • Über­ge­ben Sie nie­mals Geld oder Wert­sa­chen wie Schmuck an unbe­kannte Per­so­nen, auch nicht an die Polizei.
  • Kommt Ihnen ein Anruf ver­däch­tig vor, infor­mie­ren Sie unver­züg­lich die Poli­zei unter der Num­mer 110.