Regierungspräsident Thomas Schürmann hat mit seiner heutigen Haushaltsverfügung die Haushaltssatzung 2024 der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Veröffentlichung freigegeben. Die Landeshauptstadt Düsseldorf plant für das Jahr 2024 ein Jahresdefizit in Höhe von ‑312,76 Mio. Euro. Durch die positiven Jahresergebnisse der letzten Jahre konnte die Ausgleichsrücklage aufgestockt werden. Mit deren Inanspruchnahme wird ein fiktiv ausgeglichener Haushalt i. S. v. § 75 Abs. 2 GO NRW erreicht. Trotz Verbesserungen in der Allgemeinen Finanzwirtschaft, insbesondere der zu erwartenden Gewerbesteuererträge, plant die Landeshauptstadt Düsseldorf auch in der mittelfristigen Finanzplanung (2025 bis 2027) mit deutlichen Jahresfehlbeträgen. Die Ausgleichsrücklage reicht jedoch nicht aus, um diese Defizite künftig weiterhin aufzufangen. Zur Deckung des planerischen Defizits zeichnet sich dementsprechend für kommende Haushaltsjahre eine genehmigungspflichtige Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage ab.
Die öffentlichen Haushalte, einschließlich dem der Landeshauptstadt Düsseldorf, wurden durch die Pandemie sowie die Auswirkungen des Ukraine-Konflikts erheblich belastet. Trotz dieser Herausforderungen gelang es der Stadt, auf Grund der positiven Entwicklung der Steuererträge und der zeitlich begrenzten Unterstützung durch den Landesgesetzgeber, in den vergangenen Krisenjahren weiterhin Jahresüberschüsse zu erzielen. Nun sind jedoch zusätzliche Maßnahmen unvermeidlich, um eine langfristig ausgeglichene Haushaltswirtschaft wiederherzustellen.
Regierungspräsident Thomas Schürmann erklärt hierzu: „Die Aufgabenvielfalt der Kommunen ist enorm gewachsen. Zentrale Themen wie der strukturelle Wandel, die Aufnahme schutzbedürftiger Menschen, die Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge sind große und kostenintensive Herausforderungen für die Landeshauptstadt Düsseldorf. Gerade im Hinblick auf die weiterhin vorhandenen gesamtwirtschaftlichen Unwägbarkeiten ist es besonders wichtig, eine Balance zwischen anstehenden Investitionen und notwendiger Haushaltsdisziplin zu finden. Dies beinhaltet auch eine Priorisierung der kommunalen Handlungsfelder sowie das Ergreifen notwendiger Konsolidierungsmaßnahmen. Hierbei handelt es sich um eine gesamtstädtische Aufgabe aller Akteure in Politik und Verwaltung, nicht zuletzt, um finanzielle Handlungsspielräume für die Zukunft zu bewahren.“