Brand in ein Kiosk in Flin­gern Foto: Patrick Schüller

 

Gemein­same Pres­se­mel­dung der Staats­an­walt­schaft Düs­sel­dorf und der Poli­zei Düsseldorf

Die Ermitt­lun­gen der Poli­zei hat eine Mord­kom­mis­sion übernommen.

Die drei Ver­stor­be­nen konn­ten iden­ti­fi­ziert wer­den. Es han­delte sich um einen 18-Jäh­ri­gen, einen 48-Jäh­ri­gen sowie um einen Mann im Alter von 55 Jah­ren. Nach dem ers­ten Befund sind der 18-Jäh­rige und der 55-Jäh­rige an den Fol­gen einer Rauch­gasin­to­xi­ka­tion gestor­ben. Sie waren Bewoh­ner des Mehrfamilienhauses.

Bei dem 48 Jahre alten Mann han­delte es sich um den Ehe­mann der Kioskpäch­te­rin, wel­cher den Laden zusam­men mit sei­ner Ehe­frau betrie­ben hat. Zum Zeit­punkt des von meh­re­ren Zeu­gen beschrie­be­nen lau­ten Knalls muss er sich an dem im Haus­in­ne­ren gele­ge­nen Zugang zum Kiosk befun­den haben. Rechts­me­di­zi­ni­sche Befunde legen nahe, dass er unmit­tel­bar an den Fol­gen des Explo­si­ons­er­eig­nis­ses ver­stor­ben ist.

Der Brand­ort wurde durch meh­rere Spe­zia­lis­ten unter­sucht und umfang­rei­ches Spu­ren­ma­te­rial gesi­chert. Erste kri­mi­nal­tech­ni­sche und che­mi­sche Unter­su­chun­gen, u.a. des Brand­schutts aus dem Kiosk, haben deut­li­che Hin­weise auf Brand­be­schleu­ni­ger, in die­sem Fall Otto­kraft­stoff, erge­ben. Die Kri­mi­nal­po­li­zei und die Staats­an­walt­schaft gehen davon aus, dass die brenn­bare Flüs­sig­keit in dem im Erd­ge­schoss gele­ge­nen Laden­lo­kal aus­ge­bracht wor­den ist, was die Ent­wick­lung eines zünd­fä­hi­gen Ben­zin-Luft-Gemischs zur Folge hatte. Eine Umset­zung eines solch gefähr­li­chen Gemischs geschieht in der Regel explo­si­ons­ar­tig mit Frei­set­zung hoher Energie.

Die Ermitt­lun­gen zu der Tat und den Hin­ter­grün­den dau­ern an, wobei zum jet­zi­gen Stand weder Hin­weise auf ein Delikt der poli­tisch moti­vier­ten Kri­mi­na­li­tät noch auf eine Ein­wir­kung ande­rer Per­so­nen von außen vorliegen.

Die bei dem Ereig­nis ver­letz­ten Men­schen wer­den in Kran­ken­häu­sern und teil­weise in Spe­zi­al­kli­ni­ken behan­delt. Bei einer schwer ver­letz­ten Frau besteht nach wie vor akute Lebensgefahr.