Einspruch gegen das Wählerverzeichnis nur noch bis Freitag, 24. Mai
Für die Europawahl am 9. Juni 2024 ist der Versand der Wahlbenachrichtigungen abgeschlossen. Wahlberechtigte, die bislang keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, umgehend Kontakt mit dem Amt für Statistik und Wahlen unter der Rufnummer 0211–8993368 aufzunehmen.
Frist zur Einsichtnahme und Einspruch gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses bis Freitag, 24. Mai 2024
Für die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und für einen eventuellen Einspruch gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses läuft am Freitag, 24. Mai 2024, die Frist ab.
Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Wahlbezirke der Landeshauptstadt Düsseldorf wird in der Zeit von Dienstag, 21. Mai 2024, bis Freitag, 24. Mai 2024, im Amt für Statistik und Wahlen, Mecumstraße 10, 40223 Düsseldorf, Erdgeschoss (barrierefrei erreichbar), während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern Wahlberechtigte die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen wollen, haben sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift im Amt für Statistik und Wahlen, Mecumstraße 10, Raum 0.10, erfolgen. Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch: 8 bis 16 Uhr, Donnerstag: 8 bis 18 Uhr, Freitag: 8 bis 14 Uhr.
Briefwahl
Angesichts der wachsenden Beliebtheit erwartet die Stadt bei der kommenden Europawahl eine Zunahme der Briefwahl. Bei der letzten Europawahl im Jahr 2019 wurden rund 30 Prozent aller abgegebenen Stimmen per Briefwahl abgegeben.
Wer am Wahlsonntag verhindert ist, kann per Briefwahl an der Wahl teilnehmen oder die Möglichkeit der Direktwahl im Amt für Statistik und Wahlen in Anspruch nehmen. Die Beantragung der Briefwahl kann auf dem Postweg, elektronisch oder über www.duesseldorf.de/briefwahlantragerfolgen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Die Briefwahlunterlagen sollten so rechtzeitig beantragt und versendet werden, dass der rote Wahlbriefumschlag spätestens am Wahlsonntag (9. Juni) um 18 Uhr im Amt für Statistik und Wahlen eingegangen ist. Später eingehende Wahlbriefe können bei der Wahl nicht berücksichtigt werden.
Direktwahl
Die Direktwahl ist möglich im Amt für Statistik und Wahlen, Mecumstraße 10, in Düsseldorf-Bilk zu diesen Zeiten:
Montags bis mittwochs: 8 bis 16 Uhr
Donnerstags: 8 bis 18 Uhr
Freitags: 8 bis 14 Uhr (Freitag, den 7. Juni 2024, bis 18 Uhr)
Notwendig ist ein gültiger Lichtbildausweis. Die Wahlbenachrichtigung sollte ebenfalls mitgebracht werden.
Wahlhelfer
Für die Durchführung der Wahl sind am Wahltag insgesamt circa 3.500 Helfer im Einsatz. Wer sich selbst für einen Einsatz als Wahlhelferin oder Wahlhelfer interessiert, findet unter www.duesseldorf.de/wahlhelfende alle weiteren Informationen zur Anmeldung. Für die ehrenamtlich Tätigen stehen unter https://wahlhelfer.duesseldorf.de/ hilfreiche Informationen zur Verfügung, darunter ein Schulungsfilm, FAQs und ein Wahl-ABC. Weitere Einzelheiten rund um die Europawahl gibt es unter https://www.duesseldorf.de/statistik-und-wahlen/wahlen/europawahlen.