Sym­bol­bild Bun­des­po­li­zei im Ein­satz am Haupt­bahn­hof Foto: LOKALBÜRO

 

Ges­tern Mor­gen (30.05.2024) um 06.00 Uhr nah­men Beamte der Bun­des­po­li­zei einen pol­ni­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen (26) nach einem Gewalt­de­likt im Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof vor­läu­fig fest. Der 26-Jäh­rige hatte im Vor­feld die Gleise zwi­schen zwei Bahn­stei­gen unbe­fugt über­quert, einen Lok­füh­rer belei­digt, geschla­gen und ins Gesicht gespuckt. Die Per­son konnte im Rah­men einer Nah­be­reichs­fahn­dung gestellt und fest­ge­nom­men wer­den. Gegen die anschlie­ßen­den poli­zei­li­chen Maß­nah­men wehrte sich der Fest­ge­nom­mene vehe­ment. Straf- und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­an­zei­gen wur­den sei­tens der Bun­des­po­li­zei ange­fer­tigt. Nach rich­ter­li­cher Anord­nung wurde die Per­son dem Poli­zei­ge­wahr­sam des Poli­zei­prä­si­di­ums Düs­sel­dorf zugeführt.

Mit dem Über­schrei­ten der Gleise brachte sich der Mann in akute Lebens­ge­fahr. Im stark fre­quen­tier­ten Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof gibt es neben den plan­mä­ßi­gen Zug­fahr­ten, etli­che Betriebs- und Sonderfahrten.

Nach­dem der 26-Jäh­rige aus dem Gleis­be­reich geklet­tert war, wurde er sei­tens des Lok­füh­rers auf sein Fehl­ver­hal­ten hin­ge­wie­sen. Die­ses nahm der spä­ter Fest­ge­nom­mene zum Anlass, dem Mit­ar­bei­ter der Deut­schen Bahn AG mit der Hand vor die Brust zu schla­gen, die­sen ver­bal zu atta­ckie­ren sowie anzuspucken.

Auf dem Bun­des­po­li­zei­re­vier sperrte sich der 26-Jäh­rige gegen die erken­nungs­dienst­li­che Behand­lung und belei­digte die ein­ge­setz­ten Beam­tin­nen und Beam­ten fort­lau­fend in pol­ni­scher Spra­che. Auf­grund der Tat­sa­che, dass einer der anwe­sen­den Kol­le­gen pol­ni­scher Her­kunft ist, konn­ten alle Äuße­run­gen ver­stan­den und fest­ge­hal­ten werden.

Ein frei­wil­lig durch­ge­führ­ter Atem­al­ko­hol­test ergab einen Wert von 1,34 Promille.

In die­sem Zusam­men­hang weist die Bun­des­po­li­zei noch­mals dar­auf­hin, dass das unbe­fugte Betre­ten der Gleis­an­la­gen — egal ob im Bahn­hof oder auf freier Stre­cke — ver­bo­ten und lebens­ge­fähr­lich ist. Züge nähern sich nahezu laut­los und wer­den erst spät erkannt. Es ergeht daher der Appell an alle Rei­sen­den, nur die vor­ge­se­he­nen Wege zu den Bahn­stei­gen zu benutzen.