Waf­fen­ver­bots­zone in der Alt­stadt Foto: LOKALBÜRO

 

Die Düs­sel­dor­fer Poli­zei infor­miert aus Anlass des Japan­tags zu den Beson­der­hei­ten im Zusam­men­hang mit der Ein­hal­tung des Waf­fen­ge­set­zes und der Waffenverbotszone.

An Wochen­en­den und vor Fei­er­ta­gen gilt von 18 bis 8 Uhr für den Bereich der Alt­stadt und des Rhein­ufers ein Waf­fen­ver­bot. Das bedeu­tet, dass es ver­bo­ten ist, Waf­fen und Mes­ser mit einer fest­ste­hen­den oder ver­stell­ba­ren Klin­gen­länge von mehr als vier Zen­ti­me­tern mitzuführen.

Der ört­li­che und zeit­li­che Gel­tungs­be­reich ist auf ent­spre­chen­den Schil­dern klar sichtbar.

Auch am Japan­tag gilt ab 18 Uhr für den Bereich der Alt­stadt und des Rhein­ufers (zwi­schen Apollo und Schloss­turm) das Waf­fen­ver­bot. Dar­über hin­aus fal­len bestimmte Deko‑, Kos­tüm- oder Anscheins­waf­fen unter das Waf­fen­ge­setz und dür­fen gene­rell auf Ver­an­stal­tun­gen nicht mit­ge­führt wer­den. Die Düs­sel­dor­fer Poli­zei appel­liert an alle Kos­tü­mier­ten dies zu berücksichtigten.

 

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