Die Düsseldorfer Polizei informiert aus Anlass des Japantags zu den Besonderheiten im Zusammenhang mit der Einhaltung des Waffengesetzes und der Waffenverbotszone.
An Wochenenden und vor Feiertagen gilt von 18 bis 8 Uhr für den Bereich der Altstadt und des Rheinufers ein Waffenverbot. Das bedeutet, dass es verboten ist, Waffen und Messer mit einer feststehenden oder verstellbaren Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern mitzuführen.
Der örtliche und zeitliche Geltungsbereich ist auf entsprechenden Schildern klar sichtbar.
Auch am Japantag gilt ab 18 Uhr für den Bereich der Altstadt und des Rheinufers (zwischen Apollo und Schlossturm) das Waffenverbot. Darüber hinaus fallen bestimmte Deko‑, Kostüm- oder Anscheinswaffen unter das Waffengesetz und dürfen generell auf Veranstaltungen nicht mitgeführt werden. Die Düsseldorfer Polizei appelliert an alle Kostümierten dies zu berücksichtigten.