Teil der Düs­sel­dor­fer Stadt­s­au­ber­keits­of­fen­sive ist die Auf­klä­rung und Ahn­dung von Fäl­len ille­ga­ler Abfall­ent­sor­gung. OB Dr. Ste­phan Kel­ler lobte das schlag­kräf­tige Ermittlungsteam,©Landeshauptstadt Düsseldorf/Ingo Lammert

 

2.100 Fälle ille­ga­ler Abfall­ent­sor­gung allein im Jahr 2023 aufgedeckt/ Ober­bür­ger­meis­ter lobt das starke Ermittlungsteam

Teil der Düs­sel­dor­fer Stadt­s­au­ber­keits­of­fen­sive ist die Auf­klä­rung und Ahn­dung von Fäl­len ille­ga­ler Abfall­ent­sor­gung. Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler lobte die Arbeit des schlag­kräf­ti­gen Ermitt­lungs­teams, umgangs­sprach­lich auch “Müll­de­tek­tive” genannt.

“Das im Mai 2020 gegrün­dete und beim Amt für Umwelt- und Ver­brau­cher­schutz ange­sie­delte Ermitt­lungs­team Abfall­ab­la­ge­run­gen ist von anfangs fünf auf elf Kräfte und eine Lei­tung ange­wach­sen. Diese Kapa­zi­tä­ten ermög­li­chen inten­sive Kon­trol­len, auch in den Abend­stun­den und an Wochen­en­den. Im Jahr 2023 konn­ten so 2.100 Fälle ille­ga­ler Abfall­ent­sor­gung auf­ge­deckt wer­den. Mein Dank gilt dem enga­gier­ten Team, das sich mit sei­ner Arbeit sehr um die Sau­ber­keit in Düs­sel­dorf ver­dient macht,” so Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Keller.

Im ver­gan­ge­nen Jahr wur­den Ver­warn- und Buß­gel­der in Höhe von 117.000 Euro fest­ge­setzt und zusätz­lich Ent­sor­gungs­kos­ten auf­er­legt. Die Band­breite der Tat­be­stände reicht von einem ein­zel­nen acht­los abge­stell­ten Kar­ton bis hin zu gan­zen Woh­nungs­auf­lö­sun­gen und Abla­ge­run­gen von gewerb­li­chen Bau­ab­fäl­len. Einige Bei­spiel­fälle wur­den beim Ter­min auf gro­ßen Fotos prä­sen­tiert, die Buß­gel­der lagen bei den abge­bil­de­ten gro­ßen Müll­hau­fen an Stra­ßen und an einem Con­tai­ner zwi­schen 1.500 und 2.500 Euro.

Ein beson­de­res Augen­merk rich­ten die Ermitt­le­rIn­nen auf ille­gale Abfall­samm­ler, die zumeist am Vor­tag der regu­lä­ren Sperr­müll­samm­lung in Wohn­ge­bie­ten unter­wegs sind und es spe­zi­ell auf Elek­tro­alt­ge­räte abge­se­hen haben. Pro­ble­ma­tisch ist hier­bei, dass die Geräte häu­fig umwelt­schä­di­gend aus­ge­schlach­tet und nicht ver­wert­bare Teile an ande­rer Stelle abge­la­gert werden.

Jochen Kral, Bei­geord­ne­ter für Mobi­li­tät und Umwelt bekräf­tigt: “Nur die AWISTA darf als Abfall­samm­ler und ‑ent­sor­ger tätig wer­den. War­nen möchte ich auch vor dubio­sen Ent­rüm­plern, die Müll oft unsach­ge­mäß und ille­gal besei­ti­gen. Den Scha­den hat die All­ge­mein­heit und, wer den dubio­sen Ent­rüm­pler beauf­tragt hat, kann unter Umstän­den ver­ant­wort­lich gemacht werden.”

Seriöse Ent­rüm­pler zeich­nen sich bei­spiels­weise dadurch aus, dass sie nach einer erfolg­ten Vor­ab­be­sich­ti­gung einen Kos­ten­vor­ab­schlag abge­ben und eine offi­zi­elle Rech­nung aus­stel­len. Gewünschte Bar­geld­ge­schäfte an der Haus­türe soll­ten einen bereits auf­hor­chen las­sen. Bei der Inter­net­re­cher­che lohnt auch ein Blick auf das Impres­sum und ange­ge­bene Zer­ti­fi­kate oder Sie­gel, die ein seriö­ser Anbie­ter in der Regel vor­wei­sen kann.

Daher lau­tet die Emp­feh­lung, Sperr­müll immer offi­zi­ell über die AWISTA anzu­mel­den und ihn frü­hes­tens am Vor­abend der Samm­lung in der erlaub­ten Menge von maxi­mal zwei Kubik­me­tern — frei von Rest­müll, Bau­ab­fäl­len und Schad­stof­fen — bereitzustellen.

Die ver­stärk­ten Kon­trol­len und ver­deckte Obser­va­tio­nen von Con­tai­ner­stand­plät­zen und ande­ren “Hot­spots” haben bereits in eini­gen Berei­chen des Stadt­ge­bie­tes zu einer Ver­bes­se­rung des Sau­ber­keits­bil­des und zu einem Rück­gang der fest­ge­stell­ten Ver­stöße um rund 17 Pro­zent im Ver­gleich zu 2022 geführt. Das Ermitt­lungs­team hält den Kon­troll- und Ahn­dungs­druck hoch und hat auch bis­her unauf­fäl­lige Berei­che im Stadt­ge­biet im Blick, damit es nicht zu Ver­la­ge­rungs­pro­zes­sen kommt.

Abfall­ab­la­ge­run­gen per App und am Ser­vice­te­le­fon Stadt­s­au­ber­keit melden
Hin­weise aus der Bevöl­ke­rung zu Abfall­ab­la­ge­run­gen und viel­leicht in Frage kom­men­den Ver­ur­sa­che­rin­nen und Ver­ur­sa­chern sind häu­fig sehr hilf­reich und tra­gen zur Auf­klä­rung bei. Beson­ders bewährt hat sich als Mel­de­weg die Smart­phone-App “Düs­sel­dorf bleibt sau­ber” für Android und Apple (iOS)-Geräte. Diese ist benut­zer­freund­lich gestal­tet und bie­tet Mel­de­ka­te­go­rien zur Vor­auswahl an. Außer­dem ermög­licht sie das Hoch­la­den von Fotos und bei Bedarf die Nut­zung von GPS-Positionsangaben.

Alter­na­tiv sind Bera­te­rin­nen und Bera­ter des Amtes für Umwelt- und Ver­brau­cher­schutz mon­tags bis don­ners­tags von 8 bis 16 Uhr und frei­tags von 8 bis 12 Uhr tele­fo­nisch unter 0211–8925050 (Ser­vice­te­le­fon Stadt­s­au­ber­keit) oder per E‑Mail an stadtsauberkeit@duesseldorf.de zu erreichen.

Bür­ge­rin­nen und Bür­ger erhal­ten einen Sperr­müll-Ter­min online unter www.awista.de/privathaushalte/sperrmuell/anmeldung, über die AWISTA-App oder tele­fo­nisch unter 0211–83099222.

 

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