Sym­bol­bild Bun­des­po­li­zei im Ein­satz am Haupt­bahn­hof Foto: LOKALBÜRO

 

Bun­des­po­li­zis­ten nah­men am Mon­tag­mor­gen (10. Juni), um 09.45 Uhr eine Frau im Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof fest. Die Staats­an­walt­schaft Ham­burg suchte per Haft­be­fehl nach ihr. Sie wurde an die Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt übergeben.

Beamte der Bun­des­po­li­zei kon­trol­lier­ten die 41-jäh­rige Deut­sche nach einer vorr­aus­ge­gan­ge­nen Straf­tat am Bahn­steig zu Gleis 5 des Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­ho­fes. Dabei stell­ten die Uni­for­mier­ten fest, dass sie durch die Staats­an­walt­schaft Ham­burg per Haft­be­fehl aus­ge­schrie­ben wurde. Auf­grund einer Belei­di­gung wurde sie zu einer Geld­strafe von 30 Tages­sät­zen zu je 30 Euro oder einer Ersatz­frei­heits­strafe von 30 Tagen verurteilt.

Die Geld­summe von ins­ge­samt 989 Euro konnte die Frau nicht beglei­chen und wurde an die nächste Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt übergeben