Sicher­ge­stellte Hand­säge Foto: POLIZEI

 

Ein Mann (42) führte am Frei­tag­mor­gen (14. Juni), um 3.50 Uhr, eine Hand­säge am Gür­tel mit sich, als er durch den Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof lief. Bun­des­po­li­zis­ten stell­ten die Hand­säge sicher. Eine All­ge­mein­ver­fü­gung regelt das Ver­bot zum Mit­füh­ren von gefähr­li­chen Gegen­stän­den zur EURO 2024 für den Düs­sel­dor­fer Hauptbahnhof.

Beam­ten der Bun­des­po­li­zei fiel der 42-jäh­rige Deut­sche auf, weil er eine circa 30cm große Hand­säge an sei­nem Gür­tel trug. In der Haupt­halle des Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hofs wurde der Mann von den Beam­ten ange­hal­ten. Er reagierte äußerst unko­ope­ra­tiv und wollte keine Anga­ben zur Not­wen­dig­keit die­ser Hand­säge machen. Bei einer Durch­su­chung konnte ein wei­te­res Mes­ser auf­ge­fun­den wer­den. Die zwei gefähr­li­chen Gegen­stände wur­den prä­ven­tiv sicher­ge­stellt und asser­viert. Gegen den Mann lei­te­ten die Beam­ten ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein. Er konnte die Dienst­stelle nach der Per­so­na­li­en­fest­stel­lung verlassen.

An sich ist das Mit­füh­ren einer Hand­säge nicht ver­bo­ten, aber um die Uhr­zeit ohne plau­si­ble Erklä­rung, zieht diese Situa­tion eine prä­ven­tive Sicher­stel­lung des gefähr­li­chen Gegen­stan­des sowie mit sich. Zur Euro­pa­meis­ter­schaft 2024 wurde eine All­ge­mein­ver­fü­gung für den Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof erlas­sen. Das hat zur Folge, dass gefähr­li­che Gegen­stände jeg­li­cher Art sicher­ge­stellt wer­den und bei Zuwi­der­hand­lung ein Zwangs­geld erho­ben wer­den kann. Die All­ge­mein­ver­fü­gung tritt ab dem 15. Juni bis zum 11. Juli in Kraft.