Ein Mann (42) führte am Freitagmorgen (14. Juni), um 3.50 Uhr, eine Handsäge am Gürtel mit sich, als er durch den Düsseldorfer Hauptbahnhof lief. Bundespolizisten stellten die Handsäge sicher. Eine Allgemeinverfügung regelt das Verbot zum Mitführen von gefährlichen Gegenständen zur EURO 2024 für den Düsseldorfer Hauptbahnhof.
Beamten der Bundespolizei fiel der 42-jährige Deutsche auf, weil er eine circa 30cm große Handsäge an seinem Gürtel trug. In der Haupthalle des Düsseldorfer Hauptbahnhofs wurde der Mann von den Beamten angehalten. Er reagierte äußerst unkooperativ und wollte keine Angaben zur Notwendigkeit dieser Handsäge machen. Bei einer Durchsuchung konnte ein weiteres Messer aufgefunden werden. Die zwei gefährlichen Gegenstände wurden präventiv sichergestellt und asserviert. Gegen den Mann leiteten die Beamten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Er konnte die Dienststelle nach der Personalienfeststellung verlassen.
An sich ist das Mitführen einer Handsäge nicht verboten, aber um die Uhrzeit ohne plausible Erklärung, zieht diese Situation eine präventive Sicherstellung des gefährlichen Gegenstandes sowie mit sich. Zur Europameisterschaft 2024 wurde eine Allgemeinverfügung für den Düsseldorfer Hauptbahnhof erlassen. Das hat zur Folge, dass gefährliche Gegenstände jeglicher Art sichergestellt werden und bei Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld erhoben werden kann. Die Allgemeinverfügung tritt ab dem 15. Juni bis zum 11. Juli in Kraft.