Gleich­stel­lungs­plan 2024 bis 2029,© Stadt Düsseldorf

 

Der Gleich­stel­lungs­plan 2024 bis 2029 ist von der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf erar­bei­tet und am 27. Juni 2024 durch den Rat ver­ab­schie­det worden.

Das Lan­des­gleich­stel­lungs­ge­setz Nord­rhein-West­fa­len schreibt den Kom­mu­nen die Erar­bei­tung eines Gleich­stel­lungs­pla­nes als Steue­rungs­in­stru­ment der städ­ti­schen Per­so­nal­pla­nung vor. Er gilt für alle Beschäf­ti­gen der Lan­des­haupt­stadt Düsseldorf.

Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf nutzt diese Vor­gabe, um in Zei­ten eines Man­gels an Fach­kräf­ten Maß­nah­men zur Per­so­nal­ent­wick­lung und zur Per­so­nal­re­kru­tie­rung zu fokus­sie­ren und sich als fami­li­en­freund­li­ches Unter­neh­men zu prä­sen­tie­ren, das allen Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mern glei­che Chan­cen eröffnet.

Der Gleich­stel­lungs­plan wird damit ein wich­ti­ger Bau­stein in der aktu­el­len Gesamt­stra­te­gie der Arbeit­ge­be­rin Stadt Düs­sel­dorf neue Mit­ar­bei­tende zu gewin­nen, Vakan­zen zu schlie­ßen und neue Vakan­zen zu vermeiden.

Eli­sa­beth Wilf­art, Gleich­stel­lungs­be­auf­tragte der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf, zieht eine posi­tive Bilanz: “Es ist ein tol­ler Erfolg jahr­zehn­te­lan­ger Gleich­stel­lungs­ar­beit auf allen Ebe­nen, dass wir bei der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf heute eine nahezu pari­tä­tisch besetzte Amts- und Insti­tuts­lei­tungs­ebene haben.”

Der nun vor­lie­gende siebte Gleich­stel­lungs­plan zeigt aber auch auf, dass noch Hand­lungs­be­darf besteht, um das Ziel einer geschlech­ter­ge­rech­ten und viel­fäl­ti­gen Ver­wal­tung zu errei­chen. Ergän­zend schließt das Amt für Gleich­stel­lung und Anti­dis­kri­mi­nie­rung regel­mä­ßig mit allen Ämtern und Insti­tu­ten Ziel­ver­ein­ba­run­gen mit bereichs­spe­zi­fi­schen Maß­nah­men und Pro­jek­ten ab.

Olaf Wag­ner, Bei­geord­ne­ter für Per­so­nal, Orga­ni­sa­tion und Digi­ta­li­sie­rung betont: “Das kon­ti­nu­ier­li­che Enga­ge­ment zur För­de­rung einer guten Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie der Mit­ar­bei­ten­den hat für die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf Prio­ri­tät. Wir müs­sen und wir wol­len den Anfor­de­run­gen der moder­nen Arbeits­welt und den Bedar­fen unse­rer Mit­ar­bei­ten­den gerecht wer­den, indem wir zum Bei­spiel Arbeits­zeit­mo­delle fle­xi­bi­li­sie­ren oder auch Lei­tungs­auf­ga­ben tei­len. Ich bin über­zeugt: Durch diese Dyna­mik stei­gern wir die Zufrie­den­heit der Mit­ar­bei­ten­den wei­ter und wer­den als Arbeit­ge­be­rin noch attraktiver.”

Die Vor­be­ra­tun­gen sind am 17. Juni im Haupt- und Finanz­aus­schuss sowie am 18. Juni im Aus­schuss für Gleich­stel­lung erfolgt. Der neue Gleich­stel­lungs­plan gilt für fünf Jahre bis zum 26. Juni 2029.

 

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