Spring­mes­ser Foto: Haupt­zoll­amt Düsseldorf

 

Ein hoch­wer­ti­ges Spring­mes­ser beschlag­nahmte der Zoll am Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen bei einem Rei­sen­den aus der Türkei.

Der 20-jäh­rige deut­sche Staats­bür­ger, wohn­haft in Erkrath, reiste am 28.06.2024 aus Kay­seri in der Tür­kei nach Düs­sel­dorf. Er wollte den Gepäck­be­reich durch den grü­nen Aus­gang für anmel­de­freie Waren ver­las­sen, als er von den Zöll­nern ange­spro­chen und zur Kon­trolle sei­nes Gepäcks gebe­ten wurde. Auf den Rönt­gen­bil­dern konn­ten die Beam­ten dann einen ver­däch­ti­gen Gegen­stand im Kof­fer des Man­nes erken­nen, wel­chen sie sich genauer anschauen woll­ten. Nach dem Öff­nen des Kof­fers fan­den sie dann ein schwar­zes Spring­mes­ser. Die­ses war in eine dicke Schicht Alu­fo­lie ein­ge­wi­ckelt, offen­bar um es vor dem Scan­ner des Zolls zu ver­ber­gen. Da dies aber offen­sicht­lich nicht erfolg­reich war, beschlag­nahm­ten die Zöll­ner das Mes­ser noch vor Ort und lei­te­ten ein Straf­ver­fah­ren gegen den Rei­sen­den, wegen des Ver­dachts des Bann­bruchs und einem Ver­stoß gegen das Waf­fen­ge­setz ein. Der Mann konnte im Anschluss seine Heim­reise fort­set­zen. Güns­tig wird das Spring­mes­ser für ihn defi­ni­tiv nicht, in ähn­li­chen Fäl­len hat die Staats­an­walt­schaft bereits Stra­fen in vier­stel­li­ger Höhe verhängt.

“Immer wie­der ver­su­chen Rei­sende, die Scan­ner des Zolls aus­zu­trick­sen.” So Fabian Pflanz, Pres­se­spre­cher des Haupt­zoll­am­tes Düs­sel­dorf. “Gegen­stände wer­den in Alu­fo­lie, leere Chips­tü­ten oder dick­wan­dige Metall­do­sen gepackt. Hier muss man deut­lich sagen, dass keine die­ser Maß­nah­men zum gewünsch­ten Erfolg führt und die Rönt­gen­ge­räte keine Pro­bleme haben, sol­che Tricks zu durch­schauen. Und im Zwei­fels­fall wer­fen die Zöll­ne­rin­nen und Zöll­ner ein­fach einen Blick in das Gepäck.”