Die Gra­fik gibt einen Über­blick über die Zufahr­ten, über die die anlie­gen­den Wohn­ge­biete wäh­rend der Rhein­kir­mes mit den ent­spre­chen­den Durch­fahrts­be­rech­ti­gun­gen dau­er­haft befah­ren wer­den können,©Landeshauptstadt Düsseldorf/Ordnungsamt

 

Ein­schrän­kun­gen für Auto­ver­kehr und Anwoh­ner sol­len mög­lichst gering gehal­ten werden

Die Rhein­kir­mes wird in die­sem Jahr am Frei­tag, 12. Juli, eröff­net. Sie läuft bis Sonn­tag, 21. Juli. Durch ein ange­pass­tes Ver­kehrs­kon­zept sol­len Ein­schrän­kun­gen für den Auto­ver­kehr und die Anwoh­ner der umlie­gen­den Wohn­ge­biete mög­lichst gering gehal­ten wer­den. Die Bewoh­ner erhal­ten durch das Kon­zept die Mög­lich­keit, ihre Woh­nun­gen wei­ter­hin zu erreichen.

Kraft­fahr­zeug­hal­ter, die ihren Wohn­sitz in den gesperr­ten Gebie­ten haben und deren Fahr­zeuge — auch sol­che mit aus­wär­ti­gem Kenn­zei­chen — auf die­sen Wohn­ort zuge­las­sen sind, erhal­ten eine Durch­fahrts­be­rech­ti­gung zuge­schickt, die zum ein­fa­chen Pas­sie­ren der Sper­ren berech­tigt. Diese Berech­ti­gung ist bei der Kon­trolle vor­zu­zei­gen oder deut­lich sicht­bar an der Wind­schutz­scheibe zu befes­ti­gen. Die Beschei­ni­gung beinhal­tet keine Ver­güns­ti­gun­gen für das Abstel­len von Fahr­zeu­gen, sie ersetzt auch nicht den Bewoh­ner­park­aus­weis. Bewoh­ner­park­aus­weise für die betrof­fe­nen Park­ge­biete NK, OK, Z und SC gel­ten dort zugleich als Durchfahrtsberechtigung.

Firmen‑, Mit­ar­bei­ter- und Kundenfahrzeuge
Im gesperr­ten Gebiet ansäs­sige Betriebe, deren Fahr­zeuge nicht auf den Fir­men­sitz zuge­las­sen sind, erhal­ten nach Vor­lage eines schrift­li­chen Antrags auf Fir­men­brief­bo­gen für jedes ange­ge­bene Fahr­zeug eine sepa­rate Durch­fahrts­be­rech­ti­gung. Sons­tige Betriebe mit Kun­den­ver­kehr erhal­ten auf Antrag für die Geschäfts­zei­ten Durch­fahrts­be­rech­ti­gun­gen. Geschäfts­in­ha­ber kön­nen die mit Fir­men­stem­pel ver­se­hene Durch­fahrts­be­rech­ti­gung an Kun­den ausleihen.

Betriebe mit Mit­ar­bei­tern im Außen­dienst kön­nen auf Fir­men­brief­bo­gen einen Antrag zur Durch­fahrts­be­rech­ti­gung stel­len, in dem die Kenn­zei­chen der Außen­dienst­fahr­zeuge auf­ge­führt sind. Darin muss bestä­tigt wer­den, dass diese Mit­ar­bei­ten­den häu­fig Außen­dienst­tä­tig­kei­ten wahrnehmen.

Die Aus­gabe der Durch­fahrts­be­rech­ti­gun­gen für Anlie­ger und Anwoh­ner erfolgt aus­schließ­lich in der Bezirks­ver­wal­tungs­stelle 4, Pari­ser Straße 41, im Gebäude Hal­len­bad Rhein­blick 741, 2. Ober­ge­schoss, Tele­fon 0211–8993010, 0211–8993012 oder 0211–8993058. Per E‑Mail ist die Bezirks­ver­wal­tungs­stelle 4 erreich­bar unter Bezirksverwaltungsstelle.04@duesseldorf.de.

Die Öff­nungs­zei­ten der Bezirks­ver­wal­tungs­stelle 4 sind:

Mon­tag, 8. Juli, bis Don­ners­tag, 11. Juli, jeweils von 8.30 bis 15 Uhr
Frei­tag, 12. Juli, von 8.30 bis 12 Uhr

Schrift­li­chen Anträ­gen auf Ertei­lung einer Durch­fahrts­be­rech­ti­gung muss ein aus­rei­chend fran­kier­ter und adres­sier­ter Rück­um­schlag bei­gefügt wer­den. Wich­tig: In der Poli­zei­in­spek­tion Mitte auf der Lue­g­al­lee und im Bür­ger­büro wer­den keine Durch­fahrt­be­rech­ti­gun­gen aus­ge­ge­ben. Wei­ter­hin wich­tig zu wis­sen: Im direk­ten Umfeld der Kir­mes gibt es zum Schutz der Anwoh­ner vor Beläs­ti­gun­gen keine öffent­li­chen Park­plätze. Fahr­zeuge, die im Park­ver­bot ste­hen, wer­den abgeschleppt.

Zugangs­sper­ren und Verkehrsüberwachung
Die Ein­schrän­kun­gen für Auto­fah­rer und Anwoh­ner wäh­rend der Rhein­kir­mes 2024 sol­len mög­lichst gering gehal­ten wer­den. An meh­re­ren Kon­troll­stel­len ist eine Durch­fahrt zu den Wohn­ge­bie­ten nur mit einer ent­spre­chen­den Durch­fahrts­be­rech­ti­gung oder mit Bewoh­ner­park­aus­weis mög­lich. Das Sperr­ge­biet wird zum einen, wie in den ver­gan­ge­nen Jah­ren, von den Stra­ßen Rhein­al­lee, Kai­ser-Wil­helm-Ring, Kai­ser-Fried­rich-Ring, An der Apfel­weide, Arnulf­straße, Quirin­straße und Bel­sen­straße ein­ge­fasst. Außer­dem ist in die­sem Jahr auch das Wohn­ge­biet, das von Greif­weg, Bel­sen­straße, Düs­sel­dor­fer Straße, Albe­rich­weg, Dru­sus­straße und Schan­zen­straße umschlos­sen wird, gesperrt. Dafür wird eben­falls eine Durch­fahrts­ge­neh­mi­gung benötigt.

Die anlie­gen­den Wohn­ge­biete sind wäh­rend der Kir­mes­zeit über fol­gende Zufahr­ten erreichbar:

  • Nie­der­kas­se­ler Kirchweg/Lütticher Straße
  • Nie­der­kas­se­ler Straße/An der Apfelweide
  • San-Remo-Stra­ße/­Kai­ser-Fried­rich-Ring
  • Ober­kas­se­ler Straße/Düsseldorfer Straße
  • Dominikanerstraße/Barbarossaplatz
  • Teutonenstraße/Luegallee
  • Hectorstraße/Düsseldorfer Straße
  • Quirinstraße/Arnulfstraße
  • Schanzenstraße/Belsenstraße
  • Drususstraße/Pariser Straße

Über diese Zufahr­ten kön­nen die Wohn­ge­biete wäh­rend der Rhein­kir­mes mit den ent­spre­chen­den Durch­fahrts­be­rech­ti­gun­gen dau­er­haft befah­ren wer­den. Der Kai­ser-Wil­helm-Ring ist wäh­rend der Kir­mes wie schon in den Vor­jah­ren für den Indi­vi­du­al­ver­kehr gesperrt. Bewoh­nende des Kai­ser-Wil­helm-Rings kön­nen die Straße über den Sperr­punkt Kai­ser-Wil­helm-Rin­g/­Düs­sel­dor­fer Straße aus Fahrt­rich­tung Rhein­knie­brü­cke anfahren.

Zu fol­gen­den Uhr­zei­ten wer­den die Zufahr­ten durch einen exter­nen Sicher­heits­dienst kontrolliert:

  • Frei­tag, 12. Juli, 14 bis 2 Uhr
  • Sams­tag, 13. Juli, 13 bis 2 Uhr
  • Sonn­tag, 14. Juli, 11 bis 0 Uhr
  • Mon­tag, 15. Juli, 14 bis 0 Uhr
  • Diens­tag, 16. Juli, 14 bis 0 Uhr
  • Mitt­woch, 17. Juli, 14 bis 0 Uhr
  • Don­ners­tag, 18. Juli, 14 bis 0 Uhr
  • Frei­tag, 19. Juli, 13 bis 2 Uhr
  • Sams­tag, 20. Juli, 13 bis 2 Uhr
  • Sonn­tag, 21. Juli, 11 bis 0 Uhr

Wei­tere der Lage ange­passte Sperr­zei­ten sind mög­lich. Zur Unter­stüt­zung des Ver­kehrs­kon­zepts wird die Ver­kehrs­über­wa­chung des Ord­nungs­amts die betrof­fe­nen Gebiete mit meh­re­ren Ein­satz­teams ver­stärkt auf ord­nungs­wid­rig abge­stellte Fahr­zeuge kon­trol­lie­ren und Buß­geld­ver­fah­ren und/oder Abschlep­pun­gen einleiten.

 

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