Der fehlerhafte Umgang mit Lebensmitteln kann für die Gesundheit des Menschen gefährlich werden, wenn er zu Lebensmittelinfektionen oder Lebensmittelvergiftungen führt. Denn Lebensmittel können Krankheitserreger übertragen, die vor allem Durchfall und Erbrechen hervorrufen. Um solche Fehler zu vermeiden, weist das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen auf wichtige Hygieneregeln für private Haushalte hin.
Bereits beim Einkauf gibt es einiges zu beachten. So sollten nur einwandfreie Lebensmittel und bei frischen Waren nur Mengen eingekauft werden, die auch unmittelbar verbraucht werden, um unnötige Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten darauf achten, dass die Verpackung nicht beschädigt ist. Konserven, die defekt oder zerbeult sind oder deren Deckel sich wölbt, sollten sie nicht kaufen.
Oft ist einem Lebensmittel nicht anzumerken, ob es mit krankmachenden Keimen belastet ist. Schädliche Mikroorganismen können dann unbemerkt auf andere Lebensmittel, die damit in Berührung kommen, oder auch indirekt über Hände, Arbeitsflächen und Küchenutensilien übertragen werden.
Die Einhaltung der Kühlkette ist eine der wichtigsten Hygienevorkehrungen, denn bei zu hohen Temperaturen vermehren sich Mikroorganismen, die zu gesundheitlichen Problemen führen können. Die Vermehrung der meisten Bakterien kann durch stetige Kühlung verlangsamt oder gestoppt werden. Besonders leicht verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, darunter besonders Hackfleisch, Fisch sowie Krustentiere oder Milchprodukte müssen daher stets gut gekühlt transportiert und aufbewahrt werden. Tiefgefrorene Lebensmittel sollten in einer Kühltasche nach Hause transportiert werden, ohne dass die Kühlkette unterbrochen wird. Zudem sollten leicht verderbliche und kühlpflichtige Lebensmittel nur für den Bedarf von ein bis zwei Tagen eingekauft werden. Das garantiert kurze Lagerungszeiten und größere Frische. Nach dem Einkauf gehören die Lebensmittel sofort in den Kühlschrank beziehungsweise tiefgefrorene Ware in den Gefrierschrank. Auch im Kühlschrank werden Lebensmittel am besten in geschlossenen Behältern oder abgedeckt gelagert.
Gefrorene Lebensmittel sollten im Kühlschrank auftauen und erst kurz vor dem Verzehr oder der Verarbeitung aus dem Kühlschrank genommen werden. Denn Salmonellen beispielsweise überleben auch auf tiefgefrorener Ware und können sich nach dem Auftauen auf ungekühlten Lebensmitteln vermehren. Einmal aufgetautes Fleisch darf nicht wieder eingefroren werden, es sei denn, es wurde vorher abgekocht. Reste gegarter Speisen sollten im Kühlschrank abkühlen und innerhalb von zwei bis drei Tagen verbraucht werden. Auch warme Lebensmittel können direkt in den Kühlschrank gestellt werden.
Darüber hinaus raten Experten dazu, regelmäßig die Temperatur des Kühlschrankes zu kontrollieren. Sie sollte zwischen plus ein Grad Celsius und maximal plus sieben Grad Celsius liegen. Im Gefrierschrank ist eine sachgerechte Lagerung nur bei minus 18 Grad Celsius und darunter gewährleistet.
Um eine Verunreinigung von Speisen bei der Zubereitung zu vermeiden, sollten die Verbraucherinnen und Verbraucher auf persönliche Hygiene wie saubere Kleidung sowie frisch gewaschene Hände und gereinigte Fingernägel achten. Hände sollten vor der Zubereitung von Mahlzeiten und öfter zwischen den Arbeitsgängen gewaschen werden. Rohe Produkte sollten verarbeitet werden, ohne dass sie in Kontakt mit anderen Lebensmitteln kommen. Tauwasser von Fleisch und Geflügel sollte sofort entsorgt und die Arbeitsflächen und die Gegenstände, die damit in Kontakt waren, gründlich gereinigt werden.
Die meisten Keime können durch Erhitzen auf 70 bis 100 Grad Celsius abgetötet werden. Im Zweifelsfall sollte bei Fleisch und Geflügel die Temperatur mit einem Fleischthermometer überprüft werden.
Verdorbene und ungenießbare Lebensmittel verändern sich häufig in Aussehen, Konsistenz, Geruch oder Geschmack. Dazu gehört die Bildung von Schimmel, sauer gewordene Milch, ranzige Lebensmittel sowie Produkte mit Gefrierbrand oder Fäulnis. Solche Produkte sind komplett zu entsorgen. Vor allem bei Fleisch und Fisch sollten Verbraucherinnen und Verbraucher auf Aussehen und Geruch achten.
Bei verpackten Lebensmitteln gibt das Mindesthaltbarkeitsdatum den Zeitpunkt an, bis zu dem der Hersteller garantiert, dass das Produkt bei entsprechender Lagerung seine einwandfreie Beschaffenheit und Eigenschaften wie Aussehen, Geruch und Geschmack behält. Fast immer können Lebensmittel aber noch eine gewisse Zeit über dieses Datum hinaus verzehrt werden, ohne dass gesundheitliche Beeinträchtigungen zu befürchten sind. Bei leicht verderblicher Ware wie Hackfleisch dagegen ist ein Verbrauchsdatum angegeben. Nach Ablauf sollte das Lebensmittel auf keinen Fall mehr verzehrt werden, da die Ware schon nach kurzer Zeit gesundheitsschädlich werden kann.
“Wer diese einfachen Regeln beachtet, schützt sich und die Gesundheit seiner Familie”, betont der Leiter des Institutes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Klaus Meyer.
Beim Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen gehen pro Jahr bis zu 450 Beschwerden zu Lebensmitteln ein. Darin geben die Verbraucherinnen und Verbraucher Reklamationen an das Amt weiter, weil nach ihrer Ansicht die Qualität der gekauften Produkte nicht stimmt. Jeder Einzelfall wird unverzüglich durch die Lebensmittelkontrolleure, Lebensmittelchemiker oder Tierärzte geprüft, in der Regel durch unangemeldete Kontrollen im Lebensmittelbetrieb und durch die Entnahme von amtlichen Proben. Dabei kommt es durchschnittlich in 15 Prozent der Fälle zu Beanstandungen, wenn diese auch nicht immer mit der Verbraucherbeschwerde übereinstimmen. In den anderen Fällen kann der Fehler im Unternehmen nicht nachvollzogen werden. Dann bleibt die Frage offen, ob die Lebensmittel nach dem Kauf nicht richtig behandelt worden sind.
Weitere Fragen zum Thema Lebensmittel beantwortet das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen unter der Telefonnummer 0211–8993227.