Um die Hafen­ein­fahrts­brü­cke, beson­ders für Rad­fah­rer, siche­rer zu machen, wur­den die Gelän­der des Brü­cken­bau­wer­kes opti­miert und die Boden­sohle ange­passt. Mar­kie­run­gen auf der Fahr­bahn signa­li­sie­ren jetzt “Ach­tung Rad­ver­kehr Langsam”,©Landeshauptstadt Düs­sel­dorf, Amt für Verkehrsmanagement

 

Frei­gabe für Fuß- und Rad­ver­kehr ab Frei­tag, 30. August

Seit Juni lau­fen Ertüch­ti­gungs­ar­bei­ten an der Hafen­ein­fahrts­brü­cke. Damit wur­den die Arbei­ten fort­ge­setzt, die im August 2023 begon­nen haben. Nun ste­hen die Arbei­ter kurz vor dem erfolg­rei­chen Abschluss. Ab Frei­tag, 30. August 2024, ist die Brü­cke für Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer wie­der unein­ge­schränkt befahr­bar. Um das Bau­werk, beson­ders für Rad­fah­rer, siche­rer zu machen, wur­den die Gelän­der opti­miert und die Boden­sohle angepasst.

Zudem wur­den, um auch die Sicher­heit für Fuß­gän­ger zu ver­bes­sern, soge­nannte Flex­pfos­ten zur Tren­nung der Rich­tungs­ver­kehre und zur Redu­zie­rung der Geschwin­dig­keit von Rad­fah­ren­den in den Zwi­schen­po­des­ten instal­liert, ver­deut­li­chende Mar­kie­run­gen ergänzt und die Beschil­de­rung ange­passt. Die auf der Fahr­bahn ange­brachte Mar­kie­rung “Ach­tung Rad­ver­kehr lang­sam” soll im Zusam­men­hang mit der aus­ge­schil­der­ten Rege­lung “Rad­ver­kehr frei” im Fol­gen­den kurz erläu­tert werden.

Was bedeu­tet Fuß­gän­ger­weg, “Rad­ver­kehr frei”?
Im Düs­sel­dor­fer Stadt­ge­biet ist die Rege­lung Fuß­gän­ger­weg, mit Zusatz­schild “Rad­ver­kehr frei”, nicht neu. Oft ist jedoch das vor­ge­schrie­bene Ver­hal­ten ent­we­der nicht bekannt oder wird miss­ach­tet. Um zukünf­tige Sper­run­gen von Rad­ver­bin­dun­gen zu ver­mei­den, wer­den die Rege­lun­gen beson­ders im Hin­blick auf die Nut­zung von Brü­cken hier kurz erläu­tert: Die Anord­nung des Ver­kehrs­zei­chens “Rad­ver­kehr frei” in Ver­bin­dung mit dem Ver­kehrs­zei­chen “Fuß­gän­ger­weg” ermög­licht Rad­fah­ren­den die Nut­zung von Geh­we­gen. Die Rad­ler dür­fen dabei aber auf den frei gege­be­nen Fuß­we­gen nur in Schritt­ge­schwin­dig­keit fah­ren. Sie müs­sen sich dem Fuß­ver­kehr zu jeder Zeit unter­ord­nen und dür­fen Fuß­gän­ger nicht behin­dern. Das bedeu­tet auch, dass die Rad­fah­rer bei hoher Fre­quen­tie­rung des Weges zu Spit­zen­zei­ten aus Rück­sicht­nahme auf die Fuß­gän­ger abstei­gen müssen.

Neues Pik­to­gramm “Ach­tung Rad­ver­kehr Langsam”
Um die Ver­kehrs­re­ge­lung “Rad­ver­kehr frei” zu ver­deut­li­chen wurde ein neues Pik­to­gramm an den Ram­pen­ab­fahr­ten der Hafen­brü­cke instal­liert. Die­ses Pik­to­gramm soll zukünf­tig nach Über­prü­fung auch auf Brü­cken mit ver­gleich­ba­ren Rand­be­din­gun­gen auf­ge­bracht wer­den. Das Pik­to­gramm besteht aus dem Schrift­zug “Lang­sam”, einem Pik­to­gramm “Ach­tung Rad­ver­kehr” sowie vier Quer­mar­kie­run­gen, die beim Über­fah­ren visu­ell und tak­til wahr­ge­nom­men wer­den. Der erste Ein­satz die­ses Pik­to­gramms erfolgte an der Rampe Hel­ler­hof. Dort regis­trier­ten die Ver­kehrs­ma­na­ger posi­tive Effekte. Der Ein­satz des Pik­to­gramms ist dar­über hin­aus an wei­te­ren aus­ge­wähl­ten Gefähr­dungs­stel­len im Zusam­men­hang mit Que­run­gen von Rad­ver­kehrs­an­la­gen geplant.

 

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