Der Düs­sel­dor­fer Air­port führt das Sun­flower Lan­yard ein, um Men­schen mit nicht sicht­ba­ren Beein­träch­ti­gun­gen das Rei­sen zu erleich­tern.
Foto: Flug­ha­fen Düsseldorf

 

Der Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen erwei­tert sein Ser­vice­an­ge­bot und führt das inter­na­tio­nal aner­kannte Sun­flower Lan­yard ein, um Men­schen mit unsicht­ba­ren Beein­träch­ti­gun­gen ein ent­spann­te­res Rei­sen zu ermög­li­chen. Das grüne Umhän­ge­band mit einem Son­nen­blu­men­mus­ter dient als dezen­tes Signal, dass die Trä­ger mög­li­cher­weise mehr Zeit, Unter­stüt­zung oder Rück­sicht­nahme benötigen.

Unter­stüt­zung für Men­schen mit nicht sicht­ba­ren Beeinträchtigungen

Men­schen mit nicht sicht­ba­ren Beein­träch­ti­gun­gen wie Hör- und Seh­be­hin­de­run­gen, Autis­mus, Epi­lep­sie, Demenz oder Angst­stö­run­gen ste­hen an stark fre­quen­tier­ten Orten wie Flug­hä­fen oft vor beson­de­ren Her­aus­for­de­run­gen. Der Düs­sel­dor­fer Air­port möchte sicher­stel­len, dass sich alle Pas­sa­giere wohl und gut auf­ge­ho­ben füh­len. Mit der Ein­füh­rung des Sun­flower Lan­yards setzt der Flug­ha­fen ein Zei­chen für mehr Ver­ständ­nis und Rück­sicht­nahme gegen­über Men­schen, deren Beein­träch­ti­gun­gen auf den ers­ten Blick nicht erkenn­bar sind.

Kos­ten­lose Aus­gabe an Infor­ma­ti­ons­schal­tern und bei der Seelsorge

Das Sun­flower Lan­yard ist ab sofort kos­ten­los an den Infor­ma­ti­ons­schal­tern im Ter­mi­nal sowie bei der Flug­ha­fen-Seel­sorge erhält­lich. Pas­sa­giere, die das Umhän­ge­band tra­gen, signa­li­sie­ren damit sowohl ihren Mit­rei­sen­den als auch dem Flug­ha­fen­per­so­nal, dass sie unter Umstän­den mehr Zeit benö­ti­gen oder häu­fi­ger nach­fra­gen müs­sen. Das Flug­ha­fen­per­so­nal wurde spe­zi­ell geschult, um auf die Bedürf­nisse die­ser Pas­sa­giere sen­si­bel und ange­mes­sen zu reagieren.

Wich­tige Hin­weise zur Nutzung

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass das Tra­gen des Sun­flower Lan­yards nicht auto­ma­tisch einen Anspruch auf zusätz­li­che Ser­vice­leis­tun­gen bedeu­tet. Der spe­zi­elle Betreu­ungs­ser­vice für beein­träch­tigte Pas­sa­giere (PRM-Ser­vice) muss wei­ter­hin wie gewohnt bis spä­tes­tens 48 Stun­den vor dem Abflug bei der jewei­li­gen Air­line oder im Rei­se­büro ange­mel­det werden.

Teil eines welt­wei­ten Programms

Mit der Ein­füh­rung des Sun­flower Lan­yards schließt sich der Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen einer wach­sen­den Zahl von Flug­hä­fen welt­weit an, die das Pro­gramm „Hid­den Disa­bi­li­ties Sun­flower“ unter­stüt­zen. Ursprüng­lich am Lon­do­ner Flug­ha­fen Gat­wick ent­wi­ckelt, hat sich das Sun­flower Lan­yard als nütz­lich erwie­sen, um das Bewusst­sein für unsicht­bare Beein­träch­ti­gun­gen zu schär­fen und die Inte­gra­tion von betrof­fe­nen Per­so­nen in öffent­li­chen Räu­men zu fördern.

Der Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen setzt damit ein star­kes Zei­chen für Inklu­sion und Bar­rie­re­frei­heit, indem er auf die spe­zi­el­len Bedürf­nisse von Men­schen mit unsicht­ba­ren Beein­träch­ti­gun­gen ein­geht und ihnen ein ange­neh­me­res Rei­se­er­leb­nis ermöglicht.

 

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