Einer der Luft­mess­con­tai­ner in der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf, hier an der Brinck­mann­straße; Foto: Umweltamt

 

Grenz­werte für Fein­staub und Stick­stoff­di­oxid wer­den deut­lich ein­ge­hal­ten und gehen wei­ter zurück

Die Luft­qua­li­tät hat sich in der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf erneut ver­bes­sert. Die Stick­stoff­di­oxid (NO2)-Grenzwerte wer­den seit 2020 kon­ti­nu­ier­lich an allen Düs­sel­dor­fer Mess­stel­len ein­ge­hal­ten. Und auch die Feinstaub-(PM10 )-Vor­ga­ben wer­den bereits im zwölf­ten Jahr in Folge erfüllt.

“Die posi­tive Ent­wick­lung der Luft­qua­li­tät ver­dan­ken wir den umfang­rei­chen Maß­nah­men des aktu­el­len Luft­rein­hal­te­plans, wel­che von der Lan­des­haupt­stadt und Rhein­bahn seit Jah­ren erfolg­reich umge­setzt wer­den. Beson­ders die umwelt­sen­si­tive Ver­kehrs­steue­rung trägt dazu bei, dass der vor­ge­ge­bene Grenz­wert für NO2 von 40 Mikro­gramm nicht mehr über­schrit­ten wird”, sagt Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Keller.

“Die rück­läu­fige Luft­be­las­tung zeigt sich auch deutsch­land- und euro­pa­weit. Der­weil ist die Euro­päi­sche Union aber dabei, ihre Luft­qua­li­täts­richt­li­nie anzu­pas­sen und die Grenz­werte für einen ver­bes­ser­ten Gesund­heits­schutz und auf­grund wis­sen­schaft­li­cher Erkennt­nisse zu ver­schär­fen. Des­we­gen dür­fen wir uns nicht auf den Erfol­gen aus­ru­hen, son­dern müs­sen uns mit dem Luft­rein­hal­te­fahr­plan den neuen Her­aus­for­de­run­gen stel­len, damit auch die ab 2030 gül­ti­gen, ange­streb­ten Grenz­werte sicher ein­ge­hal­ten wer­den”, erklärt Mobi­li­täts- und Umwelt­de­zer­nent Jochen Kral.

Hin­ter­grund:
Gemes­sen an den Grenz­wer­ten für Fein­staub und Stick­stoff­di­oxid ent­spre­chend der aktu­ell gül­ti­gen 39. Ver­ord­nung des Bun­des-Immis­si­ons­schutz­ge­set­zes (39.BImSchV) hat sich die Luft­qua­li­tät in Düs­sel­dorf posi­tiv entwickelt.

Für Fein­staub (PM10 ) gilt, dass der Tages­mit­tel­wert von 50 µg/m³ an nicht mehr als 35 Tagen pro Kalen­der­jahr erreicht oder über­schrit­ten wer­den darf. Die­sen Grenz­wert hält Düs­sel­dorf an allen Mess­stel­len seit 2012 ein. Bezo­gen auf das Jahr 2023 ist es das zwölfte Jahr in Folge. Zudem sin­ken die Mess­werte seit­her kon­ti­nu­ier­lich. In der Anfangs­zeit konnte der PM10-Grenz­wert maß­geb­lich auf­grund der Umwelt­zo­nen-Rege­lung ein­ge­hal­ten werden.

Das Pro­blem von Stick­stoff­di­oxid (NO2)-Grenzwertüberschreitungen hat Düs­sel­dorf mitt­ler­weile auch in den Griff bekom­men. Gemäß 39. BImSchV gilt ein Grenz­wert von 40 µg/m³ im Jah­res­mit­tel; er wird seit 2020 an allen Düs­sel­dor­fer Mess­stel­len ein­ge­hal­ten. Aus­wer­tun­gen auf Lan­des- und Bun­des­ebene zei­gen, dass von den Min­de­run­gen — gegen­über dem Jahr 2019 – nur ein klei­ner Teil, näm­lich im Schnitt 1 µg/m³, der Corona-Pan­de­mie geschul­det waren. Die Stick­stoff­di­oxid-Mess­werte nah­men auch 2022 und 2023 wei­ter kon­ti­nu­ier­lich ab. Die Mess­werte des ers­ten Halb­jah­res 2024 wei­sen auch in die­selbe Rich­tung, sie sind jedoch noch nicht bestätigt.

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