Sym­bol­bild Geschwin­dig­keits­mes­sung durch die Poli­zei Foto: LOKALBÜRO

 

4.235 Tem­po­sün­der an Schu­len wur­den in den ver­gan­ge­nen bei­den Wochen von Mit­ar­bei­ten­den der Ver­kehrs­über­wa­chung des Ord­nungs­am­tes “erwischt”. Sie alle wur­den wäh­rend der Son­der­ak­tion nach Ende der Som­mer­fe­rien von den fünf Mess­fahr­zeu­gen und zwei ein­ge­setz­ten Über­wa­chungs­an­hän­gern geblitzt, weil sie in Tempo-30-Zonen und auf Durch­gangs­stra­ßen an und vor Schu­len zu schnell unter­wegs waren.

Die Kon­se­quenz: Es wur­den 3.765 Ver­war­nungs und 470 Buß­gel­der ver­hängt, dar­un­ter droht in neun Fäl­len auch ein Fahr­ver­bot. Ins­ge­samt wur­den im Zeit­raum 121.698 Fahr­zeuge kontrolliert.

“Nach der Ein­schu­lung sind viele i‑Dötzchen noch unge­übt im Umgang mit dem Schul­weg und brau­chen beson­de­ren Schutz. Des­halb sind ver­stärkte Kon­trol­len nach den Ferien uner­läss­lich, um die Sicher­heit auf den Schul­we­gen zu ver­bes­sern. Auch in Zukunft wer­den wir diese Kon­trol­len ver­stärkt fort­set­zen, um die Ver­kehrs­si­cher­heit für die Kin­der zu gewähr­leis­ten”, betont Ord­nungs­de­zer­nent Chris­tian Zaum.

Den gra­vie­rends­ten Ver­stoß in einer Tempo-30-Zone ver­ur­sachte ein Fah­rer, der auf der Lin­de­mann­straße mit 74 km/h unter­wegs war. Hier muss der Fahr­zeug­füh­rer mit 400 Euro Buß­geld, einem Monat Fahr­ver­bot und zwei Punk­ten im Ver­kehrs­zen­tral­re­gis­ter rech­nen. Bei den Durch­gangs­stra­ßen wurde die höchste Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung auf der Königs­ber­ger Straße mit 89 km/h gemes­sen. 50 Stun­den­ki­lo­me­ter sind dort erlaubt. Hier wer­den 260 Euro Buß­geld, ein Monat Fahr­ver­bot sowie zwei Punkte fällig.

Obwohl auch die ver­stärkte Kon­trolle der Halt­ver­bote vor den Schu­len, die eben­falls dem Schutz der Kin­der die­nen, im Vor­feld umfas­send ange­kün­digt wur­den, erfasste die Ver­kehrs­über­wa­chung auch hier zahl­rei­che Ver­kehrs­sün­der. Die Zahl der Falsch­par­ker sum­miert sich auf 1.426. In 38 Fäl­len musste sogar der Abschlepp­wa­gen anrücken.

Unter den Falsch­par­kern waren viele so genannte “Eltern-Taxis”: Eltern, die, um ihre Kin­der abzu­set­zen, im Halt­ver­bot anhiel­ten und damit eine große Gefah­ren­quelle für andere Kin­der ver­ur­sach­ten. Dane­ben wur­den ins­be­son­dere Ver­war­nun­gen an rück­sichts­lose Geh- und Rad­weg­par­ker sowie Auto­fah­rer, die zu dicht an Kreu­zun­gen und Ein­mün­dun­gen park­ten (Fünf-Meter-Regel) und dadurch die Sicht auf über­que­rende Kin­der ver­hin­der­ten, erteilt.

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