Sym­bol­bild Rauch- bzw. Feu­er­mel­der © Lokalbüro

 

Innen­mi­nis­ter Her­bert Reul for­dert Haus- und Woh­nungs­be­sit­zer auf, ihre Rauch­warn­mel­der zu über­prü­fen. Gut zehn Jahre nach der Ein­füh­rung der Rauch­warn­mel­de­pflicht sind die Bat­te­rien bei vie­len Gerä­ten am Ende. Anstatt sie abzu­schrau­ben, soll­ten Bat­te­rien recht­zei­tig gewech­selt oder neue Mel­der mon­tiert werden.

Innen­mi­nis­ter Her­bert Reul: „Rauch­warn­mel­der kön­nen Leben ret­ten, aber nur, wenn sie auch funk­tio­nie­ren. Nach Jah­ren an der Decke geben viele Geräte den Geist auf. Dann piepst das Ding, wird abge­schraubt und nicht ersetzt. Die Geräte kön­nen im Ernst­fall aber den ent­schei­den­den Unter­schied machen. Gerade vor der kal­ten Jah­res­zeit, in der viele Ker­zen bren­nen, lau­tet des­we­gen mein Appell: Gucken Sie an die Decke — über­prü­fen Sie Ihre Rauchmelder.“

Rauch­warn­mel­der erken­nen Rauch in einem frü­hen Sta­dium. Mit ihrem Alarm war­nen sie Bewoh­ner und geben wert­volle Zeit, um sich in Sicher­heit zu brin­gen. Das ist vor allem nachts wich­tig, wenn viele Men­schen schla­fen und mög­li­cher­weise nicht sofort auf Brand­ge­ruch reagieren.

Durch früh­zei­tige Alar­mie­rung kön­nen Brände oft recht­zei­tig gelöscht oder ein­ge­dämmt wer­den, bevor sie grö­ße­ren Scha­den anrich­ten. Das schützt sowohl Per­so­nen als auch Eigentum.

Moderne Rauch­mel­der sind leicht zu instal­lie­ren und erfor­dern nur mini­ma­len Wartungsaufwand.

Die Rauch­warn­mel­de­pflicht gilt in Nord­rhein-West­fa­len seit April 2013 für Schlaf­räume und Kin­der­zim­mer sowie für Ret­tungs­wege aus allen Auf­ent­halts­räu­men in ver­mie­te­tem und selbst­ge­nutz­tem Wohn­raum (Woh­nun­gen und Eigen­heime). Die Lan­des­bau­ord­nung regelt Ter­mine und Fris­ten sowie einige Details zu Instal­la­tion und Wartung.

 

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